Transportversicherung

Unterwegs ist immer unsicher

Von Eike Schulze

Die Transportversicherung gilt als die älteste Versicherung überhaupt. Versichert sind grundsätzlich die beförderten Güter, gleichzeitig besteht aber auch eine Kaskoversicherung für die Transportmittel. Daher ist diese Art von Versicherung für Transportunternehmen praktisch unerlässlich. Begünstigter ist nicht der Spediteur, sondern der Kunde.

Hauptzweck der Transportversicherung ist es, die Güter und Transportmittel von der Beladung am Ausgangspunkt bis zur Entladung am Bestimmungsort abzusichern.

Lagerung

Dazu können noch verschiedene Lagerungsformen hinzukommen, beispielsweise eine Vorlagerung, bevor die eigentlichen Reisevorbereitungen beginnen, und eine Nachlagerung am Zielort, wenn der Kunde die Güter nicht sofort verladen kann. Zum Teil müssen die Lagerversicherungen allerdings als Versicherungsmodul zusätzlich abgeschlossen werden. Außerdem sichert die Transportversicherung eine Zwischenlagerung ab, wenn die Güter mit verschiedenen Transportmitteln befördert werden und zwischendurch aufbewahrt werden müssen.

Transportmittel

Zu jeder Transportversicherung gehört auch eine Kaskoversicherung für das Transportmittel. Bei Großrisiken, die sich unter Umständen mehrere Versicherer teilen, gelten unter Umständen besondere Auflagen für die Versicherbarkeit des Gutes. Sie werden von den Versicherern vorgegeben und sind Vertragsbestandteil. Eine Besonderheit sind Seetransporte, da hier das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) keine Anwendung findet. In diesem Fall sind die Allgemeinen Deutschen Seeversicherungsbedingungen (ADS) von 1984 die versicherungsrechtliche Basis; teilweise werden auch die DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000/2004 herangezogen. Speditionsübliche Leistungen wie beispielsweise die Einlagerung werden in den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) geregelt.

Transportweg und Sonderfälle

Transportversicherungen lassen sich nach Transportwegen unterscheiden. So gibt es für folgende Bereiche eine eigenständige Versicherung:

  • Landtransportversicherung,
  • Flusstransportversicherung,
  • Seeversicherung und
  • Lufttransportversicherung.

Zusätzlich noch:

  • Speditionsversicherung,
  • Werkverkehrsversicherung,
  • Güterversicherung und
  • Lagerversicherung.

Sonderformen der Transportversicherungen:

Umfang

Der Versicherungsumfang hängt von der Art des zu transportierenden Gutes ab. Voraussetzung dafür, dass der Versicherungsschutz greift, ist eine angemessene Verpackung und der Schutz der Ladung, beispielsweise gegen Verrutschung und damit gegen Unfälle, die dadurch entstehen könnten. Folgende Gegenstände und Leistungen lassen sich versichern:

  • die Transportmittel der Güter (Kaskoversicherung),
  • stoffliche Güter (Kargoversicherung, Valorenversicherung) sowie
  • Nebenleistungen (beispielsweise zu zahlende Provisionen, Schiffs- oder Fahrzeugmiete).
Serie: Sicherheiten im Warenhandel
Diese Serie beschreibt die gängigen Arten, Zahlungsausfälle zu vermeiden. Die Systematik beginnt mit den Mitteln, die sich am besten eignen, und endet mit Sicherheitsmaßnahmen, die heutzutage nicht empfehlenswert sind, weil sie zu schwach und in der Handhabung zu aufwendig sind: 1. Akkreditiv, 2. Garantien, 3. Bürg­schaft, 4. Schuld­beitritt, 5. Sicherungs­übereignung, 6. Gesamtgrundschuld, 7. Grundschuld, 8. Gesamt­hypothek, 9. Hypothek, 10. Eigentums­vorbehalt, 11. Sicherungs­abtretung, 12. Patronats­erklärung, 13. Pfandrecht an beweglichen Sachen, 14. Pfandrecht an Rechten. Der Newsletter des Mittelstands­Wiki in­formiert Sie, sobald ein neuer Beitrag erscheint.

Schutz

Bei der Transportversicherung handelt es sich in der Regel um eine Allgefahrenversicherung. Das heißt: Alle auf das Gut einwirkenden Gefahren wie Elementarschäden, Diebstahl oder Beschädigung sind Bestandteil des Versicherungspaketes. Eine Besonderheit sind die so genannten Strandungsschäden, wenn bei Seetransport (aber auch auf dem Land aufgrund einer Havarie oder eines Unfalls) die Ladung ganz oder in Teilen abhanden kommt.

Der Versicherungsschutz beginnt beim Verladen des Gutes an der Aufbewahrungsstelle und endet beim Entladen am Bestimmungsort; Änderungen in Bezug auf den Bestimmungsort sind noch während der Transportzeit möglich.

Die Versicherungssumme wird auf Basis des Handelswertes der zu transportierenden Sache ermittelt. Im Einzelfall, beispielsweise bei Prototypen, kann dies jedoch schwierig werden.

Wichtig!
Der Handelswert (market value) der versicherten Güter wird am Absendeort ermittelt, nicht am Bestimmungsort.

Darüber hinaus können noch weitere Güterbeförderungskosten zur Spedition hinzukommen sowie auch Verpackungskosten, Zoll und der übliche Veräußerungsgewinn, dieser kann bis zu zehn Prozent des Handelswertes betragen.

Leistungen

Ersetzt wird immer der finanzielle Schaden, den der Unternehmer durch den Versicherungsfall erlitten hat. Es werden entweder die Reparaturkosten oder, bei Totalschaden bzw. Verlust, die volle Versicherungssumme übernommen. Mit enthalten sind auch Lagerkosten bzw. Umladekosten, wenn bei einem Unfall das Gut zwar nicht beschädigt wird, aber eingelagert werden muss und anschließend von einem weiteren Fahrzeug zum Bestimmungsort gebracht wird. Außerdem sind alle Schadensminderungs- und Schadensabwehrkosten in der Transportversicherung eingeschlossen.

Fazit: Logistik unter der Lupe

Die Kombination von Güter- und Kaskoversicherung mit ihren Spezialformen und Sonderregelungen gehört für Spediteure zum täglichen Brot. Doch auch Unternehmen, die wertvolle Güter zu versenden haben, sollten sich bei ihrem Transporteur genau erkundigen, inwieweit er gegen die Eventualitäten der Beförderung abgesichert ist. Falls Sie im umgekehrten Fall der Empfänger von Transportgütern sind, sollten Sie bedenken, dass nicht jede Sendung automatisch versichert ist. Vereinbaren Sie mit Ihrem Zulieferer also genau, wer welche Risiken trägt.

Nützliche Links