Bildungsurlaub: Sich schlau machen und lernen lassen

Beim Stichwort Bildungsurlaub sieht die ältere Unternehmergeneration rot. In Wirklichkeit gibt es mehr und mehr berufs- und praxisbezogene Angebote. Lern- und Fortbildungsbereitschaft ist letztlich gut fürs Unternehmen. Wie es mit dem Anspruch auf Bildungsfreistellung genau aussieht, sagt dieser Schwerpunktbeitrag.

Freistellung ist Ländersache

Von der Fachredaktion anwalt.de

Wissen und Know-how der Mitarbeiter sind ein wichtiges Kapital. Für Unternehmer sind aber nicht nur der aktuelle Ausbildungsstand und der Erfahrungsschatz des Arbeitnehmers von Bedeutung. Weil sich in etlichen Branchen Wissen und Technik sehr schnell weiter entwickeln, ist die Lern- und Fortbildungsbereitschaft eines Mitarbeiters oft viel entscheidender.

Ein zentraler Baustein ist dann die Weiterbildung und -qualifizierung während der Berufstätigkeit; hier kann die Bildungsfreistellung bzw. der Bildungsurlaub heutzutage gute Dienste leisten. Gerade ältere Mitarbeiter, die vor allem aufgrund ihrer Berufserfahrung wertvolle Kräfte sind, sollten sich immer wieder auf den aktuellen Wissensstand der Branche bringen, damit sie nicht den jungen Absolventen, die vielleicht aktuelleres Wissen mitbringen, fachlich bei Neuerungen und Entwicklungen nachstehen.

Bildung nach Bundesland

Der Bildungsurlaub ist nicht bundesweit einheitlich, sondern vielmehr in entsprechenden Landesgesetzen geregelt, wie etwa im Mecklenburgischen Bildungsfreistellungsgesetz. Keine landesrechtlichen Regelungen und daher auch keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt es derzeit in den Ländern

  • Baden-Württemberg,
  • Bayern,
  • Sachsen und
  • Thüringen.

Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Freistellung während der Arbeitszeit zu Fortbildungszwecken sind jeweils unterschiedlich. Im Durchschnitt hat ein Arbeitnehmer jedoch einen Freistellungsanspruch von fünf Tagen pro Kalenderjahr für berufliche Weiterbildung.

Anerkennung verlangt Zustimmung

Sie dürfen als Arbeitgeber Ihre Zustimmung nicht verweigern, wenn der vom Arbeitnehmer gewünschte Kurs

  • im jeweiligen Bundesland als Bildungsurlaub zertifiziert ist,
  • spezifisch der aktuellen Tätigkeit zugute kommt und
  • alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei Unklarheit über die Eignung des Kurses, sollte der Anbieter schriftlich bescheinigen können, dass der Kurs als berufliches Fortbildungsangebot gemäß dem einschlägigen Landesgesetz anerkannt ist. Sie können sich lediglich dann gegen den Termin wenden, wenn anderweitige dringende betriebliche Bedürfnisse vorrangig sind.

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Fazit: Vorteil auf Gegenseitigkeit

Den Antrag auf Bildungsurlaub stellen jährlich bisher nur 1,5–2 % aller Arbeitnehmer. Dabei schwingt oft die wirtschaftliche Situation mit, die Sorge als unbequemer Arbeitnehmer dazustehen sowie die Frage nach der Kostenübernahme.

Mittelständische Unternehmer können durch gezielte Information im Unternehmen Ihre grundsätzliche Bereitschaft zu Bildungsurlaub kommunizieren. Damit Sie besser planen können, sollten Sie Ihre Mitarbeiter gleich auf eine ausreichende Antragsfrist von mindestens sechs Wochen hinweisen.

Den meisten Nutzen für das Unternehmen bringt freilich die unmittelbar jobbezogene Weiterbildung. Als besonderer Anreiz kann in solchen Fällen die teilweise oder komplette Übernahme der Kursgebühren dienen. Denn: Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht zur Zahlung der Kosten verpflichtet.

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