Erneuerbare Energien, Teil 2: Wo es Geld für erneuerbare Energien gibt

Das hängt stark vom jeweiligen Standort ab, weshalb man sich – nach einer Anfrage beim Bund selbst – am besten zuerst an das jeweilige Landesförderinstitut wendet. Teil 2 dieser Serie listet die aktuellen Förderprogramme nach Bundesland und gibt Tipps für die Sonderkredite von KfW und Rentenbank.

Im Hürdenlauf zum Antrag

Von Sabine Philipp

Während der Aufwand bei Kreditanträgen noch relativ überschaubar ist, kann er bei Zuschüssen für erneuerbare Energien recht komplex sein. In solchen Fällen können durchaus auch einmal die Dienste eines Fachberaters vonnöten sein. Die KfW-Beraterbörse listet u.a. Helfer nach Stichwort oder Namen und Berater, deren Dienste durch Zuschüsse gefördert werden.

Im Einzelfall helfen auch diejenigen Stellen weiter, die die Gelder ausgeben, und erklären schon auch, wie die eine oder andere Frage zu verstehen ist. Es ist immerhin tröstlich zu wissen, dass nach einem Fehlversuch wieder von Neuem begonnen werden kann.

Noch eine Stufe aufwändiger sind die Anträge für reine EU-Programme, die zu allem Überfluss noch häufig auf Englisch ausgefüllt werden müssen. Sie lohnen meist nur, wenn es um sehr große Beträge geht. Meist handelt es sich dabei um Gelder für Forschungsvorhaben und für grenzüberschreitende Projekte.

Weniger kompliziert ist es, an EU-Gelder heranzukommen, die in gemeinschaftliche Programme geflossen sind, die das Land auflegt. Welche Programme für Ihr Vorhaben in Frage kommen, verraten die Landesförderinstitute.

Landesförderinstitute helfen kostenlos

Der erste Gang sollte ins Landesförderinstitut des betreffenden Bundeslandes führen. Dort berät man Unternehmer kostenlos, welche Förderprogramme in Frage kommen. Sie erklären auch, welche Art von Vorplanungen möglich sind, ohne dass man die Förderungen verliert. Auch die Handwerkskammern und die IHK bieten mitunter Beratungen an.

Die Töpfe sind je nach Region unterschiedlich gefüllt. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Programme zum Thema „Regenerative Energien produzieren und nutzen“. Die Tiefengeothermie wurde ausgenommen, da sie ein sehr spezielles und kostenaufwändiges Unterfangen ist, ebenso wie die Forschung. Informationen zu solchen Programmen sowie zu weiteren Fördermöglichkeiten finden Sie in der Förderdatenbank des Bundes.

Geld von den Ländern
Je nach Bundesland werden zusätzliche Mittel ausgegeben. Besonders großzügig sind die beiden Länder Baden-Württemberg und Bayern. Von anderen Ländern wie z.B. Hessen sind spezielle Förderprogramme für die Nutzung und Produktion von Erneuerbaren Energien bekannt.

Bei den vorgestellten Programmen handelt es sich notwendigerweise um Momentaufnahmen. Die Daten wurden sorgfältig recherchiert und verifiziert. Dennoch passiert es immer wieder, dass Programme beendet werden oder wegen einer Haushaltssperre nicht ausgeschüttet werden können.

  • Baden-Württemberg | Bei der Förderung von Bioenergiedörfern werden Investitionen mit bis zu 20 % der förderfähigen Kosten (maximal 100.000 Euro) je Vorhaben bezuschusst, bei denen die Wärmeversorgung von Gemeinden, Städten sowie Orts- oder Stadtteilen, überwiegend durch den Einsatz von Bioenergie, insbesondere durch Kraft-Wärme-Kopplung, auch in Kombination mit anderen erneuerbaren Energien, gedeckt wird. Ohne einen KWK-Anteil ist eine Förderung nicht möglich.
    Ein ebenso hoher Zuschuss ist auch beim Programm Heizen und Wärmenetze mit regenerativen Energien drin, der KMU bei der Errichtung von Anlagen aus regenerativen Energien unterstützt.
    Die L-Bank hat das Umwelt- & Energiesparprogramm im Angebot. Speziell an landwirtschaftliche Betriebe richtet sich das Programm Energie vom Land.
  • Bayern | Das Programm BioKlima des Technologie- und Förderzentrums (TFZ) vergibt Zuschüsse an Landwirte für Neuinvestitionen zur Errichtung von automatisch beschickten Biomasseheizanlagen und Pelletsfeuerungsanlagen von bis zu 20 Euro pro Jahrestonne kalkulatorisch eingespartem CO2, höchstens aber 200.000 Euro pro Projekt.
    Die LfA Förderbank Bayern unterstützt den Einsatz umweltschonender Technologien und die Nutzung alternativer Energiequellen mit zinsgünstigen Krediten und Risikoübernahmen.
  • Hamburg | Die Klimaschutzprogramme „Wärmeschutz im Gebäudebestand“, „Bioenergie“, „Solarthermie + Heizung“ sowie „Photovoltaik“ unterstützen Grundbesitzer und Unternehmer mit finanzieller Förderung, gezielter Beratung und Weiterbildung.
  • Rheinland-Pfalz | Das Land vergibt Zinszuschüsse für Investitionen im Bereich der Energieeffizienz und der Energieversorgung.
  • Sachsen | Das Klimadarlehen finanziert investive Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Erhöhung der Energieeffizienz.
  • Thüringen | Das Sonderprogramm BBT Biomasse bürgt bis zu 70 % für Projekte, die die stoffliche und energetische Verwertung von Biomasse pflanzlichen oder tierischen Ursprungs zum Inhalt haben. Die Bürgschaft wird an den Unternehmer abgegeben, der die Anlage betreibt. Daneben gibt es das Kombiprogramm für Investitionen zwischen 100.000 und 500.000 Euro, das aus 75 % Bürgschaft und 25 % Eigenkapitalbeteiligung durch das Institut besteht.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Bevor man auf Ländermittel zugreifen kann, muss man oft erst beim Bund anklopfen. Hier fällt als Erstes die BAFA ins Auge, die seit Juli 2010 wieder Anträge entgegennimmt. Für das Marktanreizprogramm zur Förderung Erneuerbarer Energien gelten aber nun andere Konditionen. So wurden der Kreis der förderfähigen Anlagen beschränkt sowie die einzelnen Fördersätze und die Boni gekürzt. Da es nicht immer einfach ist, die richtigen Programme zur Stromerzeugung und Nutzung zu finden, bietet die BAFA auch Unternehmensberatungen an.

KfW-Bank für alle Fälle

Die KfW Mittelstandsbank vergibt günstige Kredite, deren Zinssätze bis zu zehn Jahre festgelegt sind. Im Bereich regenerativer Energien wurden die Programme Erneuerbare Energien – Standard  und Erneuerbare Energien – Premium aufgelegt, mit denen bis zu 100 % der Nettoinvestitionskosten finanziert werden können. Der Höchstbetrag liegt bei 10 Mio. Euro. Aber Vorsicht: Auch bei den KfW-Krediten können die von der EU festgelegten Subventionsgrenzen überschritten werden. Ob das bei Ihnen der Fall ist, verrät der Subventionswertrechner.

Die Kredite werden über die Hausbank beantragt, die allerdings nicht immer gerne weitervermittelt. Manchmal hakt es daran, dass die Finanzplanung nicht stimmt, weshalb man gezielt nachfragen sollte, woran es liegt, und gegebenenfalls nachbessert. Manchmal haben die Banken aber auch kein Interesse, die günstigen Kredite zu vermitteln.

Zweites Standbein für Landwirte

Die Rentenbank ist für die Landwirte das, was die KfW-Mittelstandsbank für das Gewerbe ist. Auch hier werden vergünstigte Kredite im Hausbankenverfahren vergeben.

Serie: Erneuerbare Energien
Teil 1 macht mit den Förder­prinzipien ver­traut. Das wich­tig­ste: Erst Mit­tel be­an­tragen, dann bauen. Teil 2 widmet sich den För­der­instituten im Ein­zel­nen und lis­tet die ak­tuel­len Pro­gram­me nach Bundesland.

Besonders interessant ist das Programm Energie vom Land. Hierdurch werden Investitionen von Landwirten sowie Unternehmern der Agrar- und Ernährungswirtschaft in Photovoltaik-, Wind- und Wasserkraftanlagen gefördert. Außerdem unterstützt die Rentenbank Energieerzeuger, die Investitionen in die energetische Verwertung nachwachsender Rohstoffe tätigen. Hierzu zählen z.B. Biogasanlagen, Biomasseheizkraftwerke sowie Anlagen zur Erzeugung biogener Kraftstoffe. 

Unabhängig von der Rentenbank ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK, Rahmenplan 2009 bis 2012) attraktiv für Landwirte. Sie unterstützt Sie u.a. bei Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen im ländlichen Raum, wie dem Bau von Biogasanlagen – wenn der Empfänger in der geförderten Region investiert. Ob diese Programm für Sie in Frage kommt, erfahren Sie in Ihrem Landesförderinstitut.

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