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Erschöpfungsgrundsatz
Aus MittelstandsWiki
Der so genannte Erschöpfungsgrundsatz ist Teil des Urheberrechts an Software: Mit dem Erstverkauf einer Programmkopie einer Standardsoftware erschöpft sich das Verbreitungsrecht des Urhebers.
Nützliche Links
Das OLG München urteilt zum „Erschöpfungsgrundsatz bei der Verbreitung von Standardsoftware“.
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