Exit

Stark im Abgang

Von Sabine Philipp

Exit ist englisch für „Ausgang“ und bedeutet nichts anderes als den Ausstieg eines Investoren durch die Veräußerung seiner Anteile. Meist fällt dieser Ausdruck im Zusammenhang mit Wagniskapital oder Beteiligungsfirmen, die sich ohnehin nur eine Zeitlang engagieren und ihre Anteile veräußern, nachdem das Unternehmen die gesteckten Ziele erreicht hat.

Damit es später nicht zu Streitigkeiten kommt, ist es besser, die Ausstiegsbedingungen schon bei Vertragsabschluss schriftlich festzulegen.

Es gibt mehrere Möglichkeiten für den Abgang, auch Exitkanäle genannt:

  • den Gang an die Börse oder
  • den Verkauf der Anteile an einen anderen Unternehmer (Trade Sale). Meist handelt es sich hier um einen Mitbewerber, Kunden o.Ä., der von Synergieeffekten profitiert. Solche Investoren sind oft auch bereit, ein paar Euro mehr zu zahlen.
  • Das Management übernimmt die Anteile (Management-Buy-Out).
  • Ein anderer Investor – eine andere Beteiligungsgesellschaft, Bank etc. – springt ein (Secondary Purchase).
  • Und nicht zuletzt können auch Sie als Unternehmer Ihre Anteile zurückkaufen (Buy Back). Das hat den Vorteil, dass sie selbst wieder Herr im Haus sind und keine Angst haben müssen, dass Ihnen die Konkurrenz aufs Schiff kommt.

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