Finetrading, Teil 2

Laufzeit, Limits und Gebühren

Von Michael J.M. Lang

Teil 1 dieser Serie hat vorgeführt, wie Finetrading funktioniert und Unternehmen zusätzliche Liquidität für weiteres Wachstum ermöglicht. Jetzt sehen wir uns die Konditionen näher an.

Für die Inanspruchnahme des Finetrading-Limits berechnet der Dienstleister so genannte Stundungsgebühren, die aufgrund der Bonitätslage, dem gewährten Finetrading-Limit und der durchschnittlichen Rechnungshöhe des Kunden individuell vereinbart werden.

Kosten transparent gestaffelt

Die Systematik ist ausgeklügelt, aber einfach zu verstehen und vor allem transparent: Die Gebühren, die in den Monaten der Inanspruchnahme anfallen, sind mit zunehmender Laufzeit aufsteigend gestaffelt. Die Berechnung erfolgt taggenau. Wird z.B. nur der erste Tag eines Monats genutzt, so wird dem Kunden von der WCF Finetrading auch nur dieser Tag in Rechnung gestellt.

Für den ersten Monat entstehen dem WCF-Kunden gar keine Gebühren, da die Finanzierung über den Skontoabschlag vom Lieferanten getragen wird. Weil die WCF Finetrading ihren Kunden aktiv mit Fachkenntnis und mit langjähriger Erfahrung im Umgang mit Lieferanten und Einkaufskonditionen zur Seite steht, besteht sogar die Möglichkeit für Unternehmen, durch geschicktes Verhandeln doppelt von der Abwicklung über die WCF Finetrading zu profitieren. Im Falle eines Skontos, das die anvisierten 3 % des Rechnungsbetrages übertrifft, vermindert sich der vom Kunden zu entrichtende Rückzahlungsbetrag entsprechend.

Rechenbeispiel: Finetrading-Limit
Ein Kunde, der über ein Finetrading-Limit in Höhe von 250.000 Euro verfügt und die 120 Tage dreimal jährlich voll ausnutzt, kann sich durch Finetrading zusätzliche Wareneinkäufe bis zu 750.000 Euro bei einer jährlichen Belastung von 6,75 % finanzieren lassen.

Nach Ablauf des ersten, gebührenfreien Monats werden die Stundungsgebühren auf die tatsächlich erfolgte Inanspruchnahme in den jeweiligen Monaten erhoben. So fallen für den zweiten Monat, je nach Bonität und den individuellen Vereinbarungen, zwischen 0,5 und 1,25 %, für den dritten Monat zwischen 0,75 und 1,5 % und für den vierten Monat zwischen 1,0 und 1,75 % des Rechnungsbetrages an. Anders gesagt: Bei bester Bonität des Kunden fällt bei einer Laufzeit von 120 Tagen und Gebühren von 0,5 %, 0,75 % und 1,0 % bei revolvierender Inanspruchnahme eine Jahresbelastung in Höhe von 6,75 % per annum an.

Einmalig 1 %
In der Finanzierungsbranche werden häufig für sämtliche Dienstleistungen, die im Rahmen einer Bonitätsprüfung, Kreditversicherung oder Finanzierungsvereinbarung anfallen, dem Kunden (überteuerte) Gebühren in Rechnung gestellt. Dass es auch anders geht, beweist das Beispiel Finetrading: Bei Abschluss des Rahmenvertrages, den jeder Kunde vor der eigentlichen Warenabwicklung mit der WCF abschließt, wird lediglich eine einmalige Aktivierungsgebühr in Höhe von 1 % des gewährten Finetrading-Limits erhoben.

Klassische Kredite sauber halten

Wie gesagt sind viele Unternehmen aus ganz unterschiedlichen Gründen gezwungen, neben dem bereits zur Verfügung stehenden Bankkredit eine weitere Kreditlinie heranzuziehen, um das Skontoangebot des Lieferanten auszuschöpfen. Bei einem Kontokorrentkredit fallen nominal 12 % jährliche Kreditzinsen an. Dazu kommen weitere Kosten, die aus der zusätzlichen Kreditaufnahme resultieren, z.B. Kontoführungsgebühren, Zahlungsmodalitäten oder Bearbeitungsgebühren. Manche Unternehmen, die ihre Kreditlinie bereits voll ausgeschöpft haben, erhalten überhaupt kein weiteres Kreditkapital mehr oder nur zu überhöhten Zinssätzen.

Serie: Finetrading
Teil 1 erklärt, wie Waren­einkaufs­finanzierung zu­sätz­liche Liqui­dität generiert. Teil 2 rechnet Kon­ditio­nen und Limits durch. Teil 3 prüft, wann und für wen Fine­trading Früchte trägt.

Finetrading sollte aber nicht als Ersatz für eine Fremdfinanzierung durch Banken betrachtet werden. Es ist eher als ein zusätzliches, komplementäres Instrument zu betrachten. Ein Unternehmen kann damit weitere Wareneinkäufe finanzieren und gleichzeitig seine eigenen Kreditlinien schonen. Eine Finanzierung mit Finetrading hat keine Auswirkung auf andere Bankkredite. Anders ausgedrückt: Der Kunde nutzt ein Instrument, mit dessen Unterstützung er sowohl den Warenumsatz als auch sein Warenkontingent erhöhen und zugleich seine Bonitätseinstufung, das so genannte Rating verbessern kann.

Für welche Unternehmen, Märkte und Situationen eine Wareneinkaufsfinanzierung geeignet ist – und für welche nicht – erörtert Teil 3 dieser Serie.
WCF unter vier Augen
„Unsere Geschäftsidee schlug ein, weil ein großer Bedarf nach einer solchen Dienstleistung bestand“, sagt WCF-Vorstand Thomas Vinnen im Interview mit dem MittelstandsWiki. Die WCF Finetrading AG mit Hauptsitz in München und einer weiteren Niederlassung in Stuttgart ist der derzeit wichtigste Anbieter von Wareneinkaufsfinanzierung.