Garantien in Beteiligungsverträgen

Auf die Wortwahl kommt es an

Von Dr. rer. nat. Jürgen Kaack, STZ-Consulting Group

Dem Abschluss eines Beteiligungsvertrags geht meist eine detaillierte Prüfung (Due Diligence) von Unterlagen, Verträgen sowie der Markt- und Wettbewerbssituation voraus. Trotz gründlicher Prüfung kann der Käufer von Unternehmensanteilen oder der Unternehmensnachfolger nicht alle Aspekte im Detail prüfen. Um den Aufwand zu begrenzen, ist es bei vielen Transaktionen üblich, dass Garantien in den Beteiligungsvertrag bzw. die Aktionärsvereinbarung aufgenommen werden.

Wichtig: Da die Garantien persönliche Garantien sind, ist in der Regel vorgesehen, dass die Verkäufer bei Nichteinhaltung die Investoren/Käufer so stellen müssen, als wenn die Garantie eingehalten worden wäre. Da diese Verpflichtung aus dem Privatvermögen der Verkäufer zu begleichen ist und nicht etwa aus dem Unternehmen, ist erhebliche Vorsicht beim Eingehen von Garantien anzuwenden! Auf der anderen Seite wird ein seriöser Investor/Käufer auch keine Garantien fordern, die nicht einzuhalten sind.

Fast immer werden institutionelle Investoren zur Absicherung ihrer Beteiligung Garantien von den Gründern fordern, da auch eine gründliche Due-Diligence-Prüfung nicht alle Bereiche berücksichtigen kann.

Übrigens ist auch bereits beim Business Plan Vorsicht bei der Abgabe einer Garantie gegeben. Selbst wenn die Planung unter konservativen Annahmen gemacht wurde und Sie selber von der Einhaltung überzeugt sind, sollten Sie keine Garantie über das Eintreffen abgeben. Vielleicht ändert sich ja die wirtschaftliche Lage, der Wettbewerb kommt mit einer neuen Lösung oder einer Ihrer Lieferanten hält seine Verpflichtung nicht ein. Es ist daher völlig ausreichend, wenn Sie garantieren, dass Sie den Business Plan unter allen bekannten Randbedingungen nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns aufgestellt haben. Mehr kann auch ein Investor gegenüber seinen Gesellschaftern nicht garantieren.

Vorsichtig formulieren
Bei manchen Themen empfiehlt es sich, die Aussagen so „aufzuweichen“, dass sie der tatsächlichen Situation gerecht werden. Anstatt z.B. zu garantieren, dass „keine Gerichtsverfahren anhängig“ sind – was Sie im Zweifelsfall erst in ein paar Wochen bei der Zustellung durch das Gericht wissen – sollten Sie besser garantieren, dass „keine Gerichtsverfahren bekannt“ sind.

Typische Inhalte

Die folgende Liste umfasst typische Beispiele für Garantien. Sie kann naturgemäß weder vollständig sein, noch heißt das, dass alle Punkt Gegenstand von Garantien sein müssen.

  • Rechtswirksame Gründung der Gesellschaft mit vollständiger Einzahlung des Grundkapitals.
  • Vollständigkeit des Aktienregisters.
  • Erklärung zur Begebung von Rechten an Dritte.
  • Richtigkeit der Kopie des Handelsregisters.
  • Erklärung zu Termin- oder Devisengeschäften.
  • Vollständigkeit der vorgelegten Verträge.
  • Erklärung über mögliche Nebenabreden.
  • Erklärungen zu stillen Beteiligungen, Darlehen, Bürgschaften, Rechten an Gewinnen, Umsatz o.Ä.
  • Richtigkeit des Status von Beteiligungen.
  • Erklärungen zu Grundbesitz der Gesellschaft.
  • Erstellung vorliegender Jahresabschlüsse in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.
  • Ausschluss von nicht in den Jahresabschlüssen enthaltenen Verbindlichkeiten oder Eventualverbindlichkeiten.
  • Erklärung über Änderungen in der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft seit dem letzten Jahresabschluss.
  • Ordnungsgemäße Abgabe von Steuererklärungen und rechtzeitige Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen.
  • Rechte an allen notwendigen Patenten, Markenrechten und sonstigen Schutzrechten, die zur Durchführung des Geschäftes erforderlich sind.
  • Vorhandensein aller möglicherweise erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse.
  • Branchenübliche Versicherungen zur Absicherung der Risiken.
  • Nach bestem Gewissen vollständige und richtige Unterlagen zur Prüfung bereitgestellt.

Modalitäten

Zu einer Garantieabgabe gehört natürlich auch eine Verjährungsfrist, damit die Verkäufer nicht mit einem dauerhaften Risiko belastet werden. Auch ohne Verjährungsfrist gelten für den Vorstand einer Gesellschaft die gesetzlichen Bedingungen im Hinblick auf die Richtigkeit der Steuererklärung und die Zahlung der Sozialversicherungsabgaben.

Wenn bei einigen Punkten Bedenken bestehen, dass die Garantien in dieser Form vertretbar sind, sollten „Weichmacher“ hineinformuliert werden, wie die Wendung „nach bestem Wissen“. Im Zweifelsfall schreibt man zu den Punkten, bei denen Bedenken bestehen, eine ergänzende Aktennotiz, die mit als Bestandteil in den Vertrag aufgenommen werden soll.

Fazit: Risiko minimieren

Letztlich ist es die Absicht der Investoren/Käufer, mit solchen Garantien genau diese Unsicherheiten aufzudecken, über die in Präsentationen natürlich in der Regel nicht gesprochen wird. Damit können auch die Investoren ihr eigenes Risiko mit einem Investment besser einschätzen. Ein anderer Aspekt bei der Abgabe von Garantien ist, dass hierdurch die Prüfungskosten im Rahmen einer Due Diligence niedrig gehalten werden können, die üblicherweise die Gesellschaft tragen muss.

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