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Gastronomie-Gründung, Teil 2
Formularbesteck für Gastwirte
Von Sabine Philipp
Teil 1 dieser Serie hat sich bis zu den lebensmittelrechtlichen Bedingungen durchgearbeitet. Und noch eine Lizenz kommt dazu: Jeder Gründer mit Geschäftsräumen muss sich an die Bauordnung und die Brandschutzbestimmungen halten, die von Kommune zu Kommune unterschiedlich sind. Sie dürfen also auch die Gaststätte nur in Räumen betreiben, für die Sie eine Genehmigung haben und die keine „Gefährdung für Gesundheit oder Sittlichkeit“ von Gästen und Beschäftigten darstellen. Wie viele Parkplätze und Toiletten Sie anbieten müssen, verrät meist das Bauamt.
In puncto Sperrzeiten erfahren Sie die lokalen Details meist in Ihrem Gewerbeamt. Dort können Sie auch Ausnahmen für besondere Anlässe wie Hochzeiten beantragen.
Auf einen Blick |
Nikotin darf – wenn überhaupt – nur in abgetrennten Raucherzimmern oder speziellen Raucherkneipen in die Luft steigen. Minderjährige haben dort keinen Zutritt und es darf weder eine Speise gereicht noch getanzt werden.
Außerdem gelten die Landesgaststättengesetze, die noch einmal eigene Verbote aufstellen und z.B. in Baden-Württemberg Alkohol-Flatrate-Parties unterbinden.
Wichtig!
Diese Übersicht dient lediglich der Orientierung und ersetzt keinesfalls die fachmännische Beratung durch Rechtsexperten. Die Inhalte wurden sorgfältig recherchiert, dennoch sind Abweichungen vom tatsächlichen Sachverhalt nicht auszuschließen.
Tageskarte und Extras
Wer alkoholische Getränke verkauft, muss nach § 6 GastG alkoholfreie Alternativen im Sortiment haben, von denen eine nicht teurer als das billigste alkoholische Getränk sein darf, bezogen auf den Literpreis. Die Schankgefäße müssen genau vorgegebene Größen und einen Füllstrich mit Volumenangaben haben.
Außer Speis und Trank dürfen nach § 7 GastG außerdem Zubehörwaren verkauft werden, die eine notwendige und gerechtfertigte Ergänzung zur Hauptleistung sind, z.B. Knabberzeug oder Süßwaren.
Grundsätzlich müssen genug Speisekarten mit den Endpreisen ausliegen. Bedienungsgeld und Umsatzsteuer dürfen nicht extra aufgeschlagen werden. Ein Preisverzeichnis mit den wesentlichen Speisen und Getränken muss zusätzlich neben dem Eingang sichtbar sein. Welche Zusatzstoffe Sie auf den Karten kennzeichnen müssen, listet ein Merkblatt der DEHOGA.
Musik lässt es klingeln
Bei musikalischer Untermalung will natürlich die GEMA Geld sehen. Tarife und Formulare für Gaststätten, Hotels und Pensionen finden Sie bei der Verwertungsgesellschaft online. Welche Gebühren für TV-Geräte und PCs etc. fällig sind, erläutert die GEZ-Liste unter Punkt 16.
Wer Automaten aufstellt, benötigt dafür die Erlaubnis des Gewerbeamtes. Unter Umständen fällt auch eine Vergnügungssteuer an.
Werden Telefonate gegen Entgelt angeboten, müssen die Kosten pro Einheit angeben werden.
Ein Prosit der Jugend
In jedem Fall benötigen Sie einen Aushang zum Jugendschutzgesetz, den Sie im Fachhandel bekommen. Nach § 4 Jugendschutzgesetz (JuSchG) dürfen sich Heranwachsende unter 16 Jahren nur mit einer erwachsenen Aufsichtsperson im Lokal aufhalten bzw. wenn sie bis 23 Uhr etwas konsumieren; ab 16 Jahren dürfen sie bis 24 Uhr alleine bleiben. (Ausnahmen gelten bei Veranstaltungen eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe oder auf Reisen.) Nur Nachtbars, Nachtclubs und vergleichbare Vergnügungsbetriebe (§ 4 JuSchG) sowie Spielhallen (§ 6 JuSchG) sind tabu für Minderjährige, ebenso wie der Genuss von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken und Alkopops (§ 9 JuSchG); auch dürfen an sie keine Tabakwaren verkauft werden (§ 10 JuSchG). Andere alkoholische Getränke sind für alle unter 16 verboten.
Wichtig: Wer sich bezüglich des Alters seiner Kundschaft unsicher ist, sollte den Ausweis verlangen. Denn manchmal schickt das Ordnungsamt auch jugendliche Testkäufer los.
E-Book am Online-Kiosk
Dieser Beitrag erschien zuerst in unserer Magazinreihe. Einen Überblick mit Download-Links zu sämtlichen Einzelheften bekommen Sie online im Zeitschriftenkiosk des MittelstandsWiki.
Steuern und Versicherung
Wenn Sie sich die Umsatzsteuer für Gläser und Wurst wieder zurückholen möchten, brauchen Sie eine Umsatzsteuernummer. Sie selbst müssen dann die Mehrwertsteuer von Ihren Kunden einbehalten und an das Finanzamt überweisen. Für Übernachtungen und bei Speisen zum Mitnehmen gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Werden Mahlzeiten und Getränke vor Ort konsumiert, werden 19 % fällig. Der Steuersatz muss auf der Rechnung ausgewiesen werden.
Wer Mitarbeiter beschäftigt, muss ferner Mitglied in der Berufsgenossenschaft werden. Für den selbstständigen Wirt ist die Unfallversicherung zwar freiwillig, aber sinnvoll. Das gilt ebenso wie eine Haftpflichtversicherung, da sich ein Gast schnell verletzten kann. In den meisten Pacht- und Mietverträgen wird außerdem eine Gebäudeversicherung verlangt.
Fazit: Nachfragen und nachrechnen
Der hessische Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) warnt, dass junge Gastronomen häufig in so genannte Vertragsfallen gehen. Gemeint sind Verträge, die wirtschaftlich unsinnig sind oder Leistung abdecken, die ohnehin kostenlos oder gesetzlich vorgeschrieben ist, warnt der Zusammenschluss. Man sollte sich die Unterlagen daher genau durchlesen und sich Gedanken über die Folgen machen, denn als Unternehmer hat man – anders als Verbraucher – kein Widerrufsrecht.
Serie: Gastronomie-Gründung
- Teil 1 beginnt den Ämterparcours mit einem Gang zu Gewerbe- und Ordnungsamt.
- Teil 2 listet noch zusätzliche Pflichten auf und gibt praktische Tipps für Tagesgeschäft und Abrechnung.
Auch bei der Buchführung und der Bedienung von Registrierkassen werden laut Verband häufig Fehler gemacht. Das könne zu teuren Nachschätzungen durch das Finanzamt und zum vorzeitigen wirtschaftlichen Aus führen. Für Starter, die nicht genügend kaufmännischen Kenntnisse haben, ist sei es ratsam, professionelle Hilfe zu holen. In vielen Städten werden auch Spezialkurse für Existenzgründer angeboten.
Nützliche Links
Einen hilfreiche Branchenseite für Gründer gibt es beim Existenzgründunsportal des BWMi, ergänzt um eine praktische FAQ-Seite im Expertenforum. Auch die meisten IHK sowie etliche Städte und Regionen haben eigene, regional zugeschnittene Gastronomiegründerseiten im Netz, z.B. Berlin, Düsseldorf (Checkliste als PDF), Hamburg, Lüneburg-Wolfsburg, der Ostalbkreis (Ratgeber als PDF) oder Stuttgart. In Baden-Württemberg läuft außerdem die Gründungsoffensive Gastgewerbe.
E-Book am Online-Kiosk
Eine ausführliche Darstellung für den Mittelstand gibt Dr. Jürgen Kaack im Ratgeber „Unternehmen gründen. Von der Idee bis zur Kapitalbeschaffung“, den Sie online im Zeitschriftenkiosk des MittelstandsWiki bekommen.
- Franchising bleibt weiter auf Wachstumskurs
- Realer Gastgewerbe-Umsatz im Juli um 0,4 % gestiegen
- Eingeschränkter Verkauf von Alkohol rechtens
- Rauchverbote schmälern Umsätze in Gaststätten
- Business Case Analysis
- Serie: Fördermittel für KMU
- GmbH in Gründung/GmbH-Gründungsaufwand
- Kundenbindungsinstrumente
- Verkehrssicherungspflicht






