Gewinn- und Kapitalbeteiligung

Wertvolle Teilhabe bindet doppelt

Von Dr. Hermann Vogt

Im Allgemeinen versteht man unter Gewinn- und Kapitalbeteiligung jedwede Form einer materiellen Beteiligung der Mitarbeiter am arbeitgebenden Unternehmen.

Der Begriff wird häufig auch als Synonym für Mitarbeiterbeteiligung verwendet. Aber auch Begriffe wie „Beteiligung am Produktivvermögen“, „Tariffonds“ oder Investivlohn werden in diesem Zusammenhang benutzt.

Zentrale Begriffe

Grundsätzlich bezeichnen die beiden Teilbegriffe der Gewinn- und Kapitalbeteiligung unterschiedliche Aspekte der Mitarbeiterbeteiligung:

Die Gewinnbeteiligung bezeichnet eine Form der Erfolgsbeteiligung, und zwar unabhängig von der anschließenden Mittelverwendung. Grundlage für den – meist jährlich – ausgeschütteten Gewinn ist das Betriebsergebnis.

Der Begriff Kapitalbeteiligung bezieht sich auf die verschiedensten Formen der indirekten oder direkten finanziellen Beteiligung der Arbeitnehmer am Unternehmenskapital.

Wird das Geld in ihrem arbeitgebenden Unternehmen investiert (Belegschaftsaktien, stille Gesellschaft usw.), wird von einer betrieblichen Kapitalbeteiligung gesprochen.

Um eine überbetriebliche Kapitalbeteiligung handelt es sich immer dann, wenn die Mittel in Fonds, Kapitalbeteiligungsgesellschaften oder anderen Kapitalsammelformen angelegt werden.

Als Investivlohn werden alle Lohnbestandteile oder lohnähnliche Zuwendungen des Arbeitgebers bezeichnet, die nicht direkt ausbezahlt, sondern eben investiv festgelegt werden. Meist werden dazu individuelle Verträge zwischen Arbeitnehmern und Unternehmen abgeschlossen; aber auch Betriebsvereinbarungen sind möglich. Diese Anlageform wird auch staatlich besonders gefördert.

Lange Zeit haben vor allem die Gewerkschaften die Beteiligung am Produktivvermögen als wesentlichen Bestandteil der individuellen Vermögensbildung gefordert, wobei die überbetriebliche Beteiligung im Vordergrund stand.

Erprobte Formen

In der Praxis gibt es eine Reihe von bewährten Beteiligungsformen, die im Einzelnen unter den Stichwörtern Kapitalbeteiligung bzw. Investivlohn genau dargestellt werden.

Die Entscheidung für eine spezifische Beteiligungsform wird vor allem beeinflusst durch

  • die Rechtsform und Größe des Unternehmens,
  • die Motivation und die Zielsetzungen des Unternehmers bzw. der Kapitalseigner,
  • die wirtschaftliche Situation des Unternehmens sowie durch
  • gesetzliche Regelungen.

Insgesamt gibt es heute schätzungsweise 4000 Unternehmen (meist Kapitalgesellschaften) mit etwa 2 Mio. beteiligten Arbeitnehmern, die ca. 12 Mrd. Investivkapital besitzen. Dabei hat die stille Beteiligung einen Anteil von gut 25 %, die Belegschaftsaktien und Darlehen liegen jeweils bei etwa 17 % der Anlageformen.

Vor- und Nachteile

Vor allem die Gewerkschaften beurteilen die Mitarbeiterbeteiligung sehr kritisch und zwar mit folgenden Argumenten:

  • Die Arbeitnehmer übernehmen ein doppeltes Risiko, wenn Unternehmen in Insolvenz gehen, denn sie verlieren dann mit ihrem Arbeitsplatz zusätzlich ihr im Unternehmen angespartes Vermögen.
  • Die Mitarbeiterbeteiligung reduziert den Spielraum für die Tarifverhandlungen und damit auch das mögliche Wachstum der Löhne.
  • Innerbetriebliche Regelungen können die Mitbestimmung umgehen.
  • Das in einer Kapitalbeteiligung angelegte Geld wird dem Konsum entzogen, womit die Konjunktur negativ beeinflusst und die Gefahr von Arbeitslosigkeit erhöht wird.
  • Angesichts der zunehmenden Probleme in der allgemeinen Rentenversicherung habe jetzt die tarifvertraglich geregelte betriebliche Altersvorsorge absolute Priorität.

Die Unternehmen, die bislang eine Mitarbeiterbeteiligung praktizieren, profitieren allerdings von deutlich positiven Auswirkungen:

  • Die Mitarbeiter werden durch eine Beteiligung viel stärker motiviert und identifizieren sich stärker mit „ihrem Unternehmen“. Dies hat sehr günstigen Einfluss auf Einsatzbereitschaft, Kostenbewusstsein und Innovationsfreudigkeit. Andererseits verringern sich Fluktuation und Krankenstand signifikant. Insgesamt verbessert sich dadurch die Produktivität.
  • Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) werden durch eine Beteiligung widerstandsfähiger in Krisenzeiten und haben durch die Innovationsfähigkeit bessere Chancen im internationalen Wettbewerb.
  • Die Eigenkapitalbasis wird gestärkt, die Unabhängigkeit gegenüber Banken wird erhöht.
  • Durch die Mitarbeiterbeteiligung wird auch die Corporate Social Responsibility (CSR) gefördert; das Übernehmen gesellschaftlicher Verantwortung durch das eigenen Unternehmens wird öffentlich sichtbar.
  • Die Chancen, qualifizierte Mitarbeiter zu finden bzw. zu behalten, werden durch die Mitarbeiterbeteiligung wesentlich verbessert.

Fazit: Gute Chancen bei gesichertem Risiko

Die Mitarbeiterbeteiligung beruht auf freiwilligen Vereinbarungen, so dass die freie Wahl bleibt, ob und wie sie in Anspruch genommen wird. Außerdem wurden mittlerweile verschiedene wirksame Möglichkeiten entwickelt, um die doppelten Risiken der Arbeitnehmer durch eine Insolvenzabsicherung und durch gesetzliche Regelungen zu minimieren. Auf diese Weise schaffen sich Arbeitnehmer über die Kapitalrendite zusätzlich zu ihren Löhnen eine wichtige Einnahmenquelle, was die Bindung an ihr Unternehmen wesentlich fördert. Insbesondere die mittelständischen Unternehmen optimieren dabei ihre Liquidität, Produktivität und ihre Wettbewerbsfähigkeit. Die Mitarbeiterbeteilung bringt also allen Beteiligten großen Nutzen.

Nützliche Links

Der Verein Zukunft unserer Arbeit e.V. und die Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft e.V. (AGP) präsentieren das Internet-Portal www.mitarbeiterbeteiligung.info. Dort werden Best-Practice-Unternehmen vorgestellt; außerdem sind zu den verschiedensten Bereichen der Mitarbeiterbeteiligung Materialien zum Download und wichtige Weblinks zu finden. Neu ist das Internet-Portal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung speziell für den Mittelstand. Allgemeine Anlaufstellen zum Thema sind auch der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) sowie der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI).