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Meister
Der Meister macht Schule
Von Sabine Philipp
Ein Meisterbrief ist nicht nur gut für die Karriere. Er ebnet auch den Weg zum eigenen Handwerksbetrieb. Allerdings ist er mit einigen Kosten und Mühen verbunden, und manchmal droht sogar meisterlose Konkurrenz.
Den Meister dürfen Sie machen, wenn Sie Ihre Prüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden und zwei bis drei Jahre Berufserfahrung auf dem Buckel haben. Die genaue Zahl variiert von Bundesland zu Bundesland.
Auf einen Blick |
Dann erwarten Sie noch etwa 1000 Stunden Schulunterricht, aufgeteilt in Fachpraxis, Fachtheorie, betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse sowie Berufs- und Arbeitspädagogik. Die Schulzeit wird Ihnen auf die Wartejahre angerechnet. Am Ende stehen dann die Prüfung und das Meisterstück an. Mit dem zeigen Sie, dass Sie Ihr Handwerk beherrschen.
Was die Weiterbildung kostet
Die Schulbank können Sie Vollzeit, in Teilzeit und manchmal auch per Fernstudium drücken, je nachdem, ob Sie Geld neben der Ausbildung ranschaffen müssen oder sich voll und ganz auf den Unterricht konzentrieren können. Kalkulieren Sie ruhig 5000 bis 10.000 Euro Schulgeld ein. Je mehr Maschinen und Material Sie für Ihr Handwerk brauchen, desto teurer wird es.
Unter Umständen gibt es keinen Kurs in Ihrer Umgebung. In einem solchen Fall kommen noch Unterkunftskosten auf Sie zu. Vergessen Sie nicht, dass Sie außerdem noch was essen müssen. Tipp: Auf Messen springt manchmal ein Rabatt raus.
Eine praktische Übersicht aller Meisterschulen, geordnet nach Berufen, finden Sie beim Deutschen Handwerksblatt.
Wie der Bund Gesellen fördert
Da die wenigsten Gesellen so viel Kohle auf den Tisch legen können, gibt es das so genannte Meister-BAföG, das mittlerweile beträchtlich erweitert wurde. Das beteiligt sich z.B. an den Schulgebühren, streckt Geld für das Meisterstück vor – und weil Sie auch von etwas leben müssen, gibt es noch Geld für den Lebensunterhalt. Wie viel genau für Sie drin ist, erfahren Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Das Meister-BAföG beantragen Sie in der nach dem Landesrecht zuständigen Behörde. Welche das für Ihr Bundesland ist, verrät Ihre örtliche Handwerkskammer (HWK).
Falls Sie unter 25 sind und Ihre Gesellenprüfung mit besser als „gut“ abgeschlossen haben, könnte es noch ein Stipendium der Begabtenförderung geben. Dann bekommen Sie drei Jahre lang 1700 Euro jährlich.
Lohnt sich das alles?
Am 1. Januar 2004 wurde für viele Handwerke die Meisterpflicht abgeschafft (z.B. für den Gebäudereiniger). Jetzt können sich auch Gesellen selbstständig machen. Rentiert sich da der ganze Stress?
Nun, mit dem Meistertitel heben Sie sich auf jeden Fall von der Konkurrenz ab. Und da Sie während der Meisterausbildung schließlich auch was lernen, können Sie viele Sachen definitiv besser. Das garantiert dem Kunden einen gewissen Qualitätsstandard, mit dem Sie ruhig werben können. Dabei bekommen Sie Unterstützung von verschiedenen Handwerkskammern. So hebt die HWK Wiesbaden Meisterbetriebe unter den Suchergebnissen auf ihrer Webseite besonders hervor und schmückt sie mit einem Zertifikat. Weitere HWK haben bereits Interesse daran angemeldet.
Fazit: Mitarbeiter wachsen lassen
Als Chef eines Meisteranwärters werden Sie die Sache vielleicht etwas kritischer sehen. Was, wenn der Mitarbeiter danach abhaut? Mal ehrlich: Das kann Ihnen doch auch bei einem Gesellen passieren. Es wäre auf jeden Fall unklug, wenn Sie vor lauter Angst Ihren Leuten Steine in den Weg legen. Denn dann sind sie bei der nächsten Gelegenheit ganz bestimmt weg. Wenn jemand den Meister machen will, dann schafft er es auch so, in einer Abendschule oder per Fernstudium – ohne dass Sie es merken.
Denken Sie daran, dass Sie auch etwas von dem Titel haben. Denn schließlich dürfen nur Meister Ihre Azubis ausbilden. Außerdem können die Leute hinterher auch was und sind eine wichtige Stütze im Betrieb. Und schließlich will sich ja nicht jeder selbstständig machen.
Nützliche Links
Das Bundeswirtschaftsministerium hat sämtliche Ausbildungsberufe alphabetisch gelistet, mit Profil und Beschreibung, weiterführenden Links zur Arbeitsagentur, zur Ausbildung, zum Bundesinstitut für Berufsbildung sowie zu den jeweiligen Fachverbänden. Dazu gibt es noch die einzelnen Ausbildungsordnungen und hilfreiche Informationen zum Meister-BAföG, die man auch unter www.meister-bafoeg.info findet.
Das Webportal der Handwerkskammern bietet unter dem Navigationspunkt „Kurse+Seminare“ konkrete Infos zu den Meister-Möglichkeiten der meisten Regionen.
Die KfW-Förderbedingungen samt Adressen und Antragsformular gibt es ebenfalls online.
Das gesamte Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) steht im Volltext bei www.juris.de.





