Joint Venture

Gemeinsam im Ausland stark werden

Von Sabine Philipp

Joint Venture (JV) heißt nichts anderes als gemeinsames Unternehmen. Dabei geht es im Prinzip darum, dass mindestens zwei Firmen eine Kooperation oder eine neue Firma gründen, meist im Ausland. Wenn von Joint Ventures die Rede ist, sind meist Equity Joint Ventures gemeint. Hier gründen die Partnerfirmen ein neues, rechtlich unabhängiges Unternehmen. Beim Contractual Joint Venture gehen die beteiligten Firmen lediglich eine Art Kooperation ein, bei der Kosten, Risiko und Gewinn aufgeteilt werden.

Vorteile und Synergien

Joint Ventures sind eine Alternative, wenn Sie in einem attraktiven Auslandsmarkt keine Tochtergesellschaft gründen wollen, dürfen oder es aus rechtlichen bzw. wirtschaftlichen Gründen schwierig werden könnte. Sie gründen dann gemeinsam mit einem dort ansässigen Partner ein neues Unternehmen und steuern z.B. das Kapital und Know-how bei. Meist übernehmen alle Gesellschafter gemeinsam die Leitung.

Der Partner kann vielleicht mit günstigen Arbeitskräften und Produktionsstätten dienen. Er kennt die Kultur und die wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Rahmenbedingungen des Landes, hat Kontakte und genießt unter Umständen ein hohes Ansehen in seiner Heimat. Sie sind dann eventuell näher am Kunden, können das Auslandsgeschäft besser kontrollieren, haben oft niedrigere Produktionskosten und bekommen unter Umständen Subventionen. Zudem gelten die Waren eher als einheimisches Produkt, was den Umsatz im Gastland ankurbeln kann. Ein weiteres Plus sind die geringeren Transportkosten, weil Sie Ihre Kühleranlagen für Mexiko nicht mehr mit dem Schiff verschicken müssen.

Auslandsrecht und Wirtschaftslage

Bei Joint Ventures in fremden Ländern sollten Sie einen genauen Blick auf das ausländische Gesetzeswerk werfen und z.B. die eigentümlichen Unternehmensformen in den USA beachten. Manchmal gibt es die kuriosesten Hindernisse. So kann in manchen Ländern wie Brasilien ein Technologietransfer problematisch sein, weil die heimische Wirtschaft vor dem überlegenen Wissen von Ausländern geschützt werden soll.

Außerdem sollten Sie sich fragen, ob Sie den Gewinn problemlos nach Deutschland transferieren können. Was sagen die Gesetze bei einem möglichen Konkurs? Wäre gar eine Enteignung möglich? Denken Sie nicht, dass Ihnen so etwas nur in Bananenrepubliken passieren kann. Auch in Spanien wurde so mancher Deutsche um seinen Grund und Boden gebracht.

Die Arbeit ist in Thailand zwar billig. Gibt es aber auch genug Fachkräfte? Wie sieht die Infrastruktur aus? Was kostet der Transport nach Deutschland und wie sicher ist er? Gibt es genug Rohstoffe oder müssen die teuer importiert werden? Auch das sind Fragen, über die Sie sich Gedanken machen sollten.

Achtung: Ideenklau!
Besondere Vorsicht ist weiterhin bei Joint Ventures in China angesagt. Häufig greifen die Partnerfirmen nur das Know-how ab – z.T. mithilfe staatlicher Geheimdienste – und mutieren dann zum Billigkonkurrenten. Auch wenn es in der Volksrepublik so etwas wie Patentämter gibt, so sind sie nicht gerade für ihr energisches Durchgreifen bekannt. Falls es Sie trotzdem in das Land der Mitte zieht, dann machen Sie es wie die Wiesbadener Firma SGL Carbon. Die lässt nur von 100%igen Töchtern produzieren oder fertigt die Teile in Europa so weit vor, dass kein Produktionswissen Füße bekommt.

Auf Partnersuche

Bei der Suche nach einem potenziellen Partner kann Ihnen das Außenwirtschaftsberatungsprogramm verschiedener Bundesländer mit Rat und klingender Münze zur Seite stehen. Fragen Sie mal bei Ihrer IHK nach. Auch in der Förderdatenbank des Wirtschaftsministeriums lassen sich etliche Möglichkeiten recherchieren. Bei der Bundesagentur für Außenwirtschaft finden Sie neben Infos auch eine Partnerbörse.

Fazit: Die Chemie muss stimmen

Nicht nur im Ausland gilt: Klären Sie die Kompetenzen! Legen Sie fest, wer was darf. Sonst kann es zu unnötigem Streit kommen. Oft ist es so, dass der Partner, in dessen Land das Werk steht, die operative Leitung übernimmt.

Andere Länder haben andere Sitten. Machen Sie sich deshalb auch über die Gepflogenheiten Ihres Partnerlandes schlau – das gilt für Überreichen von Visitenkarten ebenso wie für das Marketing. Wenn Sie sich auch hochwertige Produkte spezialisiert haben, sollten Sie nicht gerade mit dem Ramschkönig von Hongkong zusammengehen. Achten Sie also darauf, dass die Chemie und die Unternehmensphilosophie beim Partner stimmen.

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