Korruption

Wer schmiert, kommt selbst ins Rutschen

Von Sabine Philipp

Je internationaler die Märkte werden, desto schärfer geht es beim Thema Korruption zur Sache. Denn Bestechung und Vorteilsnahme stehen dem freien Wettbewerb entgegen. Zugegeben: Wer in ärmeren Ländern produziert, kann Lohnkosten sparen. Allerdings steigt mit der Armut automatisch die Bestechlichkeit der Beamten. Auch politisch gesehen sind das nicht immer die sichersten Regimes.

Als Investor sind Sie aber keineswegs wehrlos. Zwar gebärdet sich der Apparatschik vor Ort oft als Alleinherrscher, aber in Wahrheit hat auch er keine große Wahl und ist meist sehr daran interessiert, Sie an Bord zu bringen. Unter Umständen greift Ihnen sogar die Bundesrepublik unter die Arme.

In vielen Ländern gehört Korruption zur Tagesordnung. Welche Länder dabei Spitzenpositionen einnehmen, erfahren Sie im jährlich erscheinenden Korruptions­wahrnehmungs­index von Transparency International.

Wichtig: Diese Übersicht dient lediglich der Orientierung und ersetzt keinesfalls die fach­männische Beratung durch Rechts­experten. Die Inhalte wurden sorg­fältig recherchiert, dennoch sind Ab­weichungen vom tat­sächlichen Sach­verhalt nicht auszuschließen.

Korruption kann teuer kommen

Auch wenn es mit Bakschisch etwas schneller geht: Lassen Sie sich bloß nicht in den Bestechungsreigen mit hineinziehen, denn das dicke Ende folgt irgendwann nach, wie u.a. Siemens feststellen musste. Nach der Korruptionsaffäre hat nicht nur das Image gelitten. Auch die Staatsanwaltschaft ist hellhörig geworden.

Die Bestechung von Amtsträgern ist nämlich auch dann in Deutschland strafbar, wenn das Verbrechen im Ausland begangen wurde. Das Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) sieht in Verbindung mit § 334 StGB Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Außerdem können Wettbewerber Sie auf Schadensersatz verklagen. Und von vielen öffentlichen Ausschreibungen, z.B. von der Weltbank, sind Sie dann auch ausgeschlossen. Nicht zuletzt haben Erpresser die unschöne Angewohnheit, immer mehr zu wollen.

Tipps von erfahrenen Anwälten

Denken Sie daran: In fast allen Ländern ist Korruption strafbar. In China droht den geldgierigen Gesellen sogar der Galgen. Wenn Sie sich also richtig wehren, kann Ihnen der korrupte Beamte gar nichts. Weitere Tipps zum Umgang mit Korruption finden Sie im deutschsprachigen Leitfaden „Facing up to corruption 2007: Korruption bekämpfen – Ein Ratgeber für Unternehmen“ von der Londoner Kanzlei Simmons & Simmons, den es bei Control Risks als PDF zum Download gibt.

Was aber tun, wenn es wichtige Papiere nur gegen ein Trinkgeld gibt? Versuchen Sie, die Erpressungsversuche so gut wie möglich zu dokumentieren, vielleicht auch mit einer versteckten Kamera, wenn die Landesgesetze das zulassen. Dann wenden Sie sich an Ihre Auslandshandelskammer oder Botschaft und besprechen das weitere Vorgehen.

Bundesgarantien beugen vor

Gegen Staatskrisen, Systemwechsel oder Störungen der inneren Sicherheit können Sie sich privat entweder gar nicht absichern oder nur zu horrenden Prämien. Unter Umständen hilft Ihnen aber die AuslandsGeschäftsAbsicherung (AGA) der Bundesrepublik Deutschland mit Garantien zur Absicherung von Direktinvestitionen weiter. Zu dem Service gehört auch, dass die diplomatischen Dienste der Bundesrepublik vor Ort tätig werden, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Für die Abwicklung des Ganzen ist die PricewaterhouseCoopers-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) AG zuständig. Sie berät Sie schon im Vorfeld über die absicherungsfähige Risiken und das Antragsverfahren; die Konsultation ist kostenlos. Bei einem Betrag bis 5 Mio. Euro fallen keine Gebühren an. Sollten Sie mehr brauchen, betragen die Kosten ein halbes Promille, höchstens aber 10.000 Euro pro Garantie. Im Schadensfall beträgt der Selbstbehalt in der Regel 5 %. Die Entschädigung bemisst sich am Einbringungswert, sofern der Zeitwert den Einbringungswert nicht unterschreitet.

Die Unterstützung gibt es aber nur, wenn Sie sie vor Ihrem Auslandsgang beantragen. Die Garantie hat eine Laufzeit von bis zu 15 Jahren. Da die Schäden bereits im Vorfeld verhindert werden sollen, müssen Sie sich bei der PwC AG melden, sobald sich ein deckungsfähiges Risiko auch nur andeutet. Je nach Land gelten bestimmte Voraussetzungen.

Garantien machen kreditwürdig

Aber Achtung: Wirtschaftliche Risiken werden nicht abgesichert. Wenn in Arabien also niemand mehr Ihr alkoholfreies Malzextrakt haben will, dann ist das Ihr Problem. Die Garantien helfen jedoch ungemein, wenn Sie für Ihr Auslandsengagement einen Kredit beantragen müssen.

Fazit: Selbstbewusstsein zeigen

Bevor Sie sich in anderen Ländern engagieren, sollten Sie sich ohnedies Gedanken darüber machen, was alles schief gehen kann. Dazu gehört auch die Kenntnis der örtlichen Geschäftsgepflogenheiten und der Verwaltungsmentalität. Allerdings wissen sowohl exotische Beamte als auch ferne Handelspartner ganz genau, dass Basar und Bakschisch irgendwie Tradition sind, aber im internationalen Business nichts verloren haben – was übrigens nicht heißt, dass es Schmiergelder nur unter Palmen gibt. Es heißt aber, dass Sie sich auch dort nicht darauf einlassen müssen, wo das Unrechtsbewusstsein eher mangelhaft ausgebildet ist.

Nützliche Links

Eine Liste mit Ansprechpartnern bei PricewaterhouseCoopers gibt es bei der AuslandsGeschäftsAbsicherung als PDF zum Download, ebenso wie Einzelheiten zum Verfahren. Nehmen Sie sich neben den Transparency-International-Quellen am besten auch einmal die Risk Map 2008 (als englischsprachiges PDF) von Control Risks zur Brust. Dort wird momentan neben Russland unter anderem vor Bolivien und Ecuador gewarnt. Eine gute Übersicht über die spezifischen Risiken der Länder bietet auch diese englischsprachige Site von Coface. Das Unternehmen schützt unter anderem Firmen vor Forderungsverlusten im In- und Ausland.