Online-Reputation, Teil 2: Wenn Google vor Ihrer Website warnt

In der Presse haben Sie das Recht auf Gegendarstellung, um eine Falschmeldung über Ihr Unternehmen richtigzustellen. Was aber ist zu tun, wenn ein Online-Sicherheitsdienst ohne Grund behauptet, Ihre Website sei verseucht? Dann sollten Sie Ihre Online-Reputation retten, solange sie noch zu retten ist.

Falscher Alarm ist ein Warnsignal

Von Oliver Schonschek

Stellen Sie sich vor, Kunden schreiben Ihnen E-Mails und rufen Sie an, um sich zu beschweren: Ihr Online-Shop oder die Unternehmensseite im Internet sei laut Google Safe Browsing verdächtig oder mit Malware infiziert. Oder ein anderer Online-Sicherheitsdienst wie Trustwave SecureBrowsing stuft Ihre Website als gefährlich ein. Der Fall liegt übel genug, aber in einem haben Sie noch Glück im Unglück – dank Ihrer treuen Kunden erfahren Sie wenigstens, dass Ihre Online-Reputation in Gefahr ist.

In jedem Fall sollten Sie nun besonnen, aber zügig handeln. Zuerst gilt es, den Kunden für ihre Aufmerksamkeit zu danken und eine sofortige Prüfung zu versprechen. Ob die Sicherheitswarnung berechtigt ist, müssen Sie ohnedies prüfen, denn Ihr Ruf im Internet steht auf dem Spiel.

Gefahrenlage gegenprüfen

Leider gibt es keine zentrale Stelle, die Ihnen anzeigt, wie es um Ihre Online-Reputation bei den verschiedenen Online-Sicherheitsdiensten steht. Sie müssen also zum einen die von den Kunden genannten Reputationsdienste prüfen und dann in jedem Fall die Einschätzung von Google als der führenden Suchmaschine.

Parallel dazu sollten Sie Ihre interne Stelle für die Sicherheit des Online-Shops oder der Website informieren, also meistens Ihren Web-Administrator. Was ist dort aufgefallen? Was steht in den Sicherheitsprotokollen?

Auf Fehlbewertungen reagieren

Falls Ihre interne IT-Sicherheit zuverlässig bestätigt, dass in den eigenen Logs und Sicherheitsprotokollen nichts Gefährliches zu finden ist, können Sie leider noch nicht aufatmen. Auch die externe Bewertung darf nichts Negatives vermelden, wenn Sie Ihren guten Ruf im Internet schützen wollen. Wenn z.B. Google SafeBrowsing Ihre Internet-Präsenz trotzdem als verdächtig einstuft, müssen Sie umgehend dem Betreiber des Online-Sicherheitsdienstes mitteilen, dass es sich um falschen Alarm handelt und dass Ihre Website neu eingestuft werden soll.

WOT: kontaktieren und kommentieren

Bei einem Online-Reputationsdienst wie WOT brauchen Sie zum einen selbst das entsprechende Browser-Plugin, damit Sie die Bewertung überhaupt sehen und bei Bedarf auch kommentieren können. Dazu müssen Sie sich zuerst gegenüber dem Betreiber als Website-Besitzer identifizieren (Option „Click here if you own this site“) und können dann einen Review der Bewertung beantragen. Sie können auch selbst Kommentare zur Bewertung veröffentlichen und rechtlich unzulässige Kommentare anderer Nutzer wie z.B. falsche Tatsachenbehauptungen oder gar Beleidigungen melden.

Google: Zweitprüfung beantragen

Um einen Eintrag bei Google Safe Browsing ändern zu lassen, müssen Sie von den Webmaster Tools Gebrauch machen. Dort können Sie unter „Gesundheit“ und „Malware“ eine erneute Überprüfung Ihrer Website beantragen. Laut Google wird die Überprüfung innerhalb eines Tages durchgeführt. Den Status der Überprüfung können Sie mit den Webmaster Tools unter „Malware“ und „Status“ einsehen.

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McAfee SiteAdvisor: melden und warten

Listet der McAfee SiteAdvisor Ihre Website als verdächtig, obwohl Sie sich sicher sind, dass alles in Ordnung ist, dann sollten Sie sich beim entsprechenden Team online melden. Beschreiben Sie den Fehler bei der Einstufung oder teilen Sie mit, dass Ihre Website nun wieder sicher ist. Die Bearbeitung Ihrer Nachricht dauert allerdings. Nach einem Tag erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, nach fünf Tagen beginnt die Prüfung, die wiederum zwischen fünf und zehn Tagen dauert. Das Ergebnis der Neubewertung kommt dann per E-Mail.

Serie: Online-Reputation
Teil 1 erklärt, warum ohne gute Sicher­heits­bewertungen online kein guter Ruf mehr möglich ist. Teil 2 sagt, was zu tun ist, wenn ein Fehl­alarm Kunden vom Besuch der Unter­nehmens­website abschreckt. Teil 3 nennt schließlich Mittel und Werkzeuge, die das Firmen-Image im Web sauber halten.

Fazit: Nur keine Panik!

Diese Beispiele zeigen, wie unterschiedlich Sie vorgehen müssen, um Ihren Online-Ruf wieder herzustellen. Wichtig ist dabei, dass Sie nicht jedem Phantom hinterherjagen. Nur Sicherheitsbewertungen von Online-Diensten, die selbst einen guten Ruf haben, sollten Sie auch ernst nehmen.

Fallen Sie insbesondere nicht auf Phishing-E-Mails herein, die Ihnen im Stil typischer Scareware plakativ mitteilen, Ihre Website sei verseucht. Ein Klick auf den Link in der Nachricht (um die Meldung zu überprüfen) kann Ihren Computer mit Schadsoftware verseuchen! Sorgen Sie sich also nicht nur um Ihren Online-Ruf, sondern auch immer um Ihre tatsächliche Online-Sicherheit!

Im nächsten Teil 3 dieser Serie sollen Sie deshalb erfahren, welche Werkzeuge Ihnen helfen, Ihre Online-Sicherheit und Ihre Online-Reputation zu schützen.
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Oliver Schonschek bewertet als News Analyst auf MittelstandsWiki.de aktuelle Vorfälle und Entwicklungen. Der Fokus liegt auf den wirtschaftlichen Aspekten von Datenschutz und IT-Sicherheit aus dem Blickwinkel des Mittelstands. Er ist Herausgeber und Fachautor zahlreicher Fachpublikationen, insbesondere in seinem Spezialgebiet Datenschutz und Datensicherheit.


Oliver Schonschek, Tel.: 02603-936116, www.schonschek.de

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