Selbstanzeige, Teil 1

Ab 25.000 Euro kommen 10 % obendrauf

Von Sabine Wagner

Für Uli Hoeneß endete die Steuerflucht mit einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Was lange als sicher galt, sind nun tickende Zeitbomben: Konten in der Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein etc. Wer auf die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige setzt, hat mittlerweile nicht mehr viel Zeit, denn die Selbstanzeige wird spürbar teurer. Das haben die Finanzminister der Bundesländer am 9. Mai in Stralsund beschlossen.

Wer eine Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt erwägt, sollte dies in jedem Fall vorab mit seinem Steuerberater und/oder Anwalt besprechen und sich bei diesem Schritt auch von diesem begleiten lassen. Denn bei einer Selbstanzeige ist es wichtig, dass die verschwiegenen Einkünfte genau ermittelt werden und dass in einem nächsten Schritt für jedes hinterzogene Jahr eine Steuererklärung erstellt und beim Finanzamt eingereicht wird. Das Finanzamt setzt sodann für die Vergangenheit die Abgaben fest und verlangt sogenannte Hinterziehungszinsen in Höhe von 6 %.

Verschärfte Regelungen

So mancher rechtliche Rat ging 2013 in die Richtung, dass es sich empfehle, eher keine Selbstanzeige zu machen. Begründet wurde dies oft mit Verjährungsgründen und damit verbundenen geringeren Abgaben zu einem späteren Zeitpunkt der Selbstanzeige. Diese Rechnung wird künftig aber so nicht mehr aufgehen, da sich die Vertreter von Bund und Ländern darauf geeinigt haben, dass Steuerhinterziehern zwar auch zukünftig der Weg in die Steuerehrlichkeit ermöglicht werden soll, dass dieser Weg aber einen höheren Preis als in der Vergangenheit haben soll.

Serie: Selbstanzeige
Teil 1 erklärt was sich 2015 für reumütige Steuerhinterzieher ändert: Nachträgliche Steuerehrlichkeit wird teurer. Teil 2 geht der Frage nach, ob und unter welchen Umständen die Ausgaben für Steuer- und Rechtsberatung bei einer Selbstanzeige absetzbar sind.

Strafzuschlag

Bei den Strafgeldern greifen die folgenden Änderungen:

  • Die Untergrenze für den Strafzuschlag wird von 50.000 Euro hinterzogenen Steuern auf 25.000 Euro herabgesetzt. Das hat zur Folge, dass ab diesem niedrigeren Betrag zukünftig eine Geldauflage von 10 % (statt bisher 5 %) zusätzlich noch fällig werden kann.
  • Beträgt der Betrag von hinterzogenen Steuern mehr als 100.000 Euro, kann ein Strafzuschlag von 15 % verhängt werden.
  • Ab einem Betrag von 1. Mio. Euro und mehr werden 20 % fällig.

In der Vergangenheit haben die Finanzämter selten von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht: 2012 gingen mehr als 8000 Selbstanzeigen ein, bei denen die Finanzämter nur 89 Strafzuschläge verhängten. Es heißt also abwarten, ob und in welcher Form der öffentlichkeitswirksame Fall Hoeneß die bisherige Handhabung verändert.

Hinterziehungszinsen

Die Hinterziehungszinsen sind zukünftig unverzüglich zu zahlen, d.h. ohne schuldhaftes Zögern.

Längere Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist wurde von fünf auf zehn Jahre verdoppelt. Steuerhinterzieher müssen zukünftig ihre Steuerangelegenheiten umfassend für die vergangenen zehn Jahre offenlegen.

Fazit: Rechtzeitig rückwärts rechnen

Es ist damit zu rechnen, dass diese Regeln ab dem 1. Januar 2015 gelten.

Es empfiehlt sich daher, eine bisherige Entscheidung gegen eine Selbstanzeige gemeinsam mit einer Fachkraft noch einmal zu überdenken. Bitte bedenken Sie dabei auch, dass Sie für eine Selbstanzeige eine entsprechende Vorlaufzeit brauchen, damit Sie Ihre Einkünfte auch wirklich genau ermitteln und angeben können.

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