Social-Media-License

Kontrolle ist gut, Spielregeln sind besser

Von Peter Burghardt, techconsult

In deutschen Unternehmen haben zahllose Mitarbeiter einen Internet-fähigen IT-Arbeitsplatz. Sie nutzen ihn aber nicht nur als Produktivitätsumgebung, sondern auch als Instrument der Information und zur Kommunikation. Vor allem die sozialen Plattformen wie Facebook sind hier von zentraler Bedeutung – auch und gerade außerhalb des Privatbereichs. Statt den Beschäftigten kurzerhand den Zugang zu den sozialen Netzwerken zu sperren, sollten Unternehmen besser einen richtlinienkonformen Umgang damit einüben lassen.

Firmen, die ihre Mitarbeiter nicht auf sozialen Plattformen unterwegs wissen wollen, tun dies, weil sie Fehlverhalten befürchten und verhindern wollen. Kann man dadurch aber eine unsachgemäße Nutzung sozialer Plattformen und Medien wirklich vermeiden? – Die Antwort liegt auf der Hand: Es kann nicht klappen.

Der Beruf reicht ins Private

Es ist zu bedenken, dass auch Blogs eine Art von sozialer Plattform darstellen und dass Mitarbeiter eigene Mobilgeräte haben, mit denen sie nicht nur während der Arbeitszeit über ihren privaten Account, sondern natürlich auch nach Dienstschluss soziale Netzwerke nutzen. Das Problem des unternehmenskonformen Verhaltens in sozialen Medien ist also für den Arbeitgeber allgegenwärtig.

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Inwieweit dürfen die Mit­arbeiter Ihres Unter­nehmens Social-Media-Platt­formen und Blogs nutzen? (Bild: techconsult)

Aus einer großangelegten Befragung von über 200 mittelständischen deutschen Unternehmen geht hervor, dass bislang nur 2 % der befragten Unternehmen ihre Mitarbeiter im Umgang mit den sozialen Plattformen schulen. Hieraus ergibt sich ein hoher Bedarf an entsprechenden Trainings für alle Mitarbeiter, die über einen Internet-fähigen Arbeitsplatz verfügen.

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Ist ein Frei­gabe­prozess hinter­legt, der auf einem spe­ziellen Training im Um­gang mit Social Media aufsetzt? (Bild: techconsult)

Neben der Geschäftsführung sieht sich vor allem die IT-Leitung dafür verantwortlich, solche Maßnahmen zu ergreifen. Vor dem Hintergrund dieses erheblichen Trainingsbedarfes ist E-Learning als flächendeckende sowie örtlich und zeitlich flexibel einsetzbare Methode die wirtschaftlichste Möglichkeit, diese Lücke in Qualifikation und Compliance zu schließen.

Fazit: Mit der Lizenz zum Netzwerken

Die Social-Media-License setzt genau an diesem Punkt an. Sie hilft Business- und IT-Verantwortlichen, ihrer Aufklärungspflicht effizient und effektiv nachzukommen, um letztlich Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Sie stellt sicher, dass Mitarbeiter

  • über Facebook, Xing oder Google+ bzw. Blogs rechtssicher kommunizieren und dabei
  • die Spielregeln und Richtlinien des Unternehmens beachten.

Mitarbeiter, die den abschließenden Test bestehen, erhalten ein Zertifikat, das ihre Eignung im Umgang mit den sozialen Plattformen bestätigt. Außerdem dient es den Verantwortlichen als Nachweis der Erfüllung Ihrer Aufklärungspflicht.

Darüber hinaus stellt die kontinuierliche Aktualisierung der Social-Media-License sicher, dass sie nicht nur ein einmaliges Training mit abschließendem Zertifikat bleibt. Vielmehr können die Mitarbeiter sie auch als ständiges Nachschlagewerk nutzen, wenn es darum geht, sich im Sinne des Unternehmens und der eigenen Sicherheit im Social Web zu bewegen.

Kompetenz und Verantwortung
Mit der Social-Media-License erhalten die Mitarbeiter ein umfassendes Training im Umgang mit sozialen Plattformen und Blogs. Sie lernen strukturiert und kurzweilig, Chancen und Risiken zu erkennen, und erhalten nach Abschluss des Trainings ein Zertifikat als Qualitätsnachweis. Das Training selbst unterliegt einem stetigen Aktualisierungsturnus, dient den Mitarbeitern als permanentes Nachschlagewerk – und dem Unternehmen und seinen Verantwortlichen als Dokumentation zum Nachweis im Sinne der Compliance. Die Schwerpunkte der Social-Media-License liegen in den folgenden Bereichen:

  • Funktionsweise sozialer Medien und Netzwerke
  • Verantwortlichkeit von Mitarbeitern für veröffentlichte Inhalte innerhalb sozialer Netzwerke
  • Handlungsempfehlungen und verbindliche Nutzungsanweisungen
  • Verhaltensgrundsätze und Sanktionierungsmechanismen im Rahmen geschäftlicher Aktivitäten
  • Regeln beim Weblogging
  • Richtlinien für die Freigabe und Nutzung sozialer Netzwerke
  • Funktion und Aufgabe des Social-Media-Beauftragten als Ansprechpartner im Unternehmen

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