Steuernummer

Lebenslänglich mit Sicherheitsverwahrung

Ecovis/red

Am 1. Juli 2007 legte der Fiskus Unternehmen und natürlichen Personen neue Halsbänder um: eindeutige und unveränderliche Identifikationsnummern, die dem Bundeszentralamt für Steuern eine deutschlandweit einheitliche Erfassung ermöglichen.

Die Einführung der elfstelligen Ziffernfolge gemäß Abgabenordnung (AO) geschieht im Abgleich mit den Melderegistern. Für Unternehmen, die auch im Ausland tätig sind, bleibt neben der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer weiterhin die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von Bedeutung.

Bisherige Nummern

Steuernummer

Jeder steuerpflichtige Unternehmer (als natürliche Person) und jedes Unternehmen wird beim zuständigen Finanzamt unter einer eigenen Steuernummer geführt. Sie wird auf Antrag beim erstmaligen Kontakt mit dem Finanzamt vergeben. Welches zuständig ist, richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnsitz, bei Personen- und Kapitalgesellschaften nach dem Firmensitz.

Wichtig: Diese Übersicht dient lediglich der Orientierung und ersetzt keinesfalls die fach­männische Beratung durch Rechts­experten. Die Inhalte wurden sorg­fältig recherchiert, dennoch sind Ab­weichungen vom tat­sächlichen Sach­verhalt nicht auszuschließen.

Im Alltag begegnet man der Steuernummer meist auf Rechnungen. Sie ist vorgeschriebener gesetzlicher Bestandteil und muss bei der Rechnungserstellung vom Gewerbetreibenden ausgewiesen werden. Hat der Unternehmer jedoch zusätzlich noch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, so kann stattdessen auch diese auf der Rechnung ausgewiesen werden.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Diese Nummer ist bei grenzüberschreitendem EU-Handel von Bedeutung. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) kann man beim Bundeszentralamt für Steuern schriftlich oder online beantragen. Sie ermöglicht eine eindeutige Kennzeichnung eines Umsatzsteuerpflichtigen und dient innerhalb des europäischen Binnenmarktes zur Abrechnung der angefallenen Umsatzsteuer durch die Finanzämter.

Voraussetzung für die Erteilung der USt-IdNr. ist, dass die Person oder Gesellschaft bereits bei einem deutschen Finanzamt umsatzsteuerlich geführt wird. Kleinunternehmer und Gewerbetreibende, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, müssen sich zur umsatzsteuerlichen Erfassung zunächst an ihr zuständiges Finanzamt wenden, wo sie dann auch die USt-IdNr. beantragen können. (Das jeweils zuständige Finanzamt findet online die Finanzamtsuche beim Bundeszentralamt für Steuern heraus.)

Stimmt die USt-IdNr.?
Ob eine USt-IdNr. gültig ist, lässt sich online beim Bundeszentralamt für Steuern oder durch das MwSt-Informationsaustauschsystem des EU-Portals überprüfen.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern dienen nicht zuletzt der Sicherheit. Der Unternehmer kann mit ihrer Hilfe gegenüber den Finanzbehörden nachweisen, dass er die Voraussetzung für die Anwendung verschiedener umsatzsteuerlicher Regelungen (z.B. der Umsatzsteuerbefreiung in Deutschland) erfüllt und dass es sich bei seinem Geschäftspartner tatsächlich um einen umsatzsteuerlich geführten Unternehmer handelt.

Neue Nummern ab Juli 2007

Durch eine Verordnung vom November 2006 ist die Einführung bundeseinheitlicher Nummern zur steuerlichen Identifikation privater und wirtschaftlicher Personen beschlossene Sache.

Identifikationsnummer für Privatpersonen

Bislang ist die Steuernummer deutschlandweit nicht einheitlich aufgebaut, was eine übergreifende steuerliche Zuordnung von Datenbeständen erschwert hat. Zum 1. Juli 2007 soll sich das ändern. Jeder natürlichen Person in Deutschland wird vom Bundeszentralamt für Steuern aufgrund von elektronisch gelieferten Daten der rund 5500 Meldebehörden eine Identifikationsnummer (§ 139b AO) zugeteilt. Die persönlichen Daten werden damit auch erstmals deutschlandweit zentral gespeichert.

Ewig währt am längsten
Die persönliche Identifikationsnummer gilt ein Leben lang. Sie erlischt erst 20 Jahre nach dem Tod der Person.

Die Bundesregierung begründet das unter anderem damit, dass eine gerechte Besteuerung der staatlichen wie privaten Renten gewährleistet werden soll. Die eindeutige Identifikationsnummer soll hier eine lückenlose Kontrolle der Besteuerung erlauben und die Transparenz des Besteuerungsverfahrens erhöhen.

Wirtschafts-Identifikationsnummer

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (§ 139c AO) ist für Unternehmen das Pendant zur persönlichen Identifikationsnummer. Sie wird als bundeseinheitliches Identifikationsmerkmal an wirtschaftlich tätige Personen vergeben.

Es gibt jedoch noch keine Verordnung, die den Datentransfer und den Zeitpunkt der Einführung regelt.

Fazit: Zur ID gehört ein ganzer Datensatz

Wenn Bundesbehörden mit „Bürokratieabbau“ argumentieren, sollte hellhörig werden, wem der Datenschutz nicht ganz egal ist. Zwar ist noch nicht heraus, wie die Umsetzung speziell der Vorgaben zur Wirtschafts-Identifikationsnummer konkret aussehen wird – doch bereits das ist kein gutes Zeichen. In jedem Fall werden die elektronisch verwalteten Identifikationsnummern mit einer ganzen Reihe weiterer Informationen verknüpft und sollen auch für andere Instanzen wie Sozialamt und Arbeitsamt zugänglich sein. Sie dürfen sich also überraschen lassen, in wessen Händen Ihre Steuererklärung dann noch landet. Immerhin hat man von der RFID-Funketikettierung der Steuerbürger noch einmal abgesehen.

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