Tipps und Know-how für Unternehmer, Teil 2

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Warum Cloud-Daten ein Backup brauchen

Die meisten Unternehmen fürchten bei Cloud Computing den Datenzugriff durch Unbefugte. Ein schlichter Datenverlust gehört angesichts elastischer Wolken kaum zum gängigen Schreckbild. Dabei ist die Sorge durchaus berechtigt: Die Verfügbarkeitskontrolle, Teil 2 von Cloud-Daten ist keineswegs selbstverständlich.

Wann die Berufsunfähigkeitsversicherung greift

Für Selbstständige und Existenzgründer gehört sie zum Überlebenspaket, weil in solchen Fällen das gesamte Unternehmen von der Einsatzfähigkeit abhängt. Die Fachredaktion anwalt.de erklärt die Konditionen, warnt vor Nichtzahlungsklauseln und listet die wichtigsten Kriterien für die Auswahl der Berufsunfähigkeitsversicherung auf.

Wann Lizenzverträge insolvenzfest sind

Vorerst allenfalls dann, wenn dieser Fall bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt ist. Ansonsten kann der Insolvenzverwalter dem Lizenznehmer eine lange Nase drehen und ihn auf seinen Investitionen sitzen lassen. Die Fachredaktion anwalt.de erläutert die Problemlage und gibt praktische Tipps im Falle der Insolvenz .

Wie Werbung in Apps wirkt

Mit dem Mobilmarkt boomen die Apps, und mit den Apps kommt das In-App Advertising: Werbung inmitten der Anwendung. Das ist für die Nutzer manchmal lästig, als Begrüßungsbildschirm während des Starts aber eine höchst willkommene Anzeigenform. Oliver Schonschek erklärt, was mittlerweile möglich ist.

Wer seine Produkte per Webinar erklärt

Online-Seminare sind eine clevere Art, sich zeitnah und interaktiv über komplexe Gegenstände zu informieren. Umgekehrt ist ein Webinar eine gute Marketing-Möglichkeit für den Mittelstand, eigene Produkte und Neuheiten zu präsentieren. Oliver Schonschek zeigt, wie die Produktvorstellung via Internet klappt.

Was sich durch die Reisekostenreform ändert

Das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerrechtlichen Reisekostenrechts regelt das leidige Problem der Reisekosten neu. Welche Folgen der veränderte Arbeitsstättenbegriff u.a. für die Verpflegungspauschale hat, erklärt Rechtsanwältin Sabine Wagner.

Wie die Minijob-Mindestlohn-Falle zuschnappt

Das Tarifautonomiestärkungsgesetz sieht seit 1. Januar 2015 einen Mindestlohn von 8,50 Euro vor, der auch bei Minijobs gilt (vgl: Minijobs und Mindestlohn). Unternehmen mit geringfügig Beschäftigten sollten daher noch 2014 prüfen, ob dadurch das Jahresentgelt die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt. Dann nämlich würde der Job über Nacht versicherungspflichtig.

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