Wegführung: Ohne Umwege zum Geschäftsabschluss

So wichtig wie der persönliche Handschlag ist die einfache Anfahrt zum Standort. Damit Kundenkontakte wissen, wo es langgeht, brauchen sie mehr als Routenplaner und Navigationsgerät. Im Vorteil sind Unternehmen, die mitdenken. Im Idealfall heißt es dort: „Folgen Sie einfach der Ausschilderung.“

Kunden bekommen Vorfahrt

Von Sabine Philipp

Marktschreier wissen es, die Animateure vor den Nachtclubs wissen es: Der Kunde muss zum Angebot. Generell ist bei den Neukontakten einer Kundenbeziehung zuerst nichts wichtiger, als dass Unternehmen und Interessent überhaupt zueinander finden.

Absolut elementar ist daher eine Wegführung, vor Ort am besten mit handfester Ausschilderung. Das gilt keineswegs nur bei Betriebsverlegungen oder Neugründungen, für Factory Outlets, Adressen in Einbahnstraßen und Waldgaststätten in der Thüringer Rhön.

Den Weg ausschildern

Am einfachsten ist es natürlich, wenn Straßenschilder den Weg zu Ihnen weisen. Für diese so genannten nichtamtlichen Hinweisschilder brauchen Sie aber eine Genehmigung. Wo Sie die bekommen, ist von Bundesland zu Bundesland und von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Eine gute Anlaufstelle ist die Straßenverkehrsbehörde.

Zusätzlich benötigen Sie meist eine Sondernutzungserlaubnis vom Tiefbauamt bzw. vom Baudezernat oder einer anderen zuständigen Behörde. Da das ganze Prozedere sehr verwirrend sein kann, gibt es z.B. in Wiesbaden das Amt für Wirtschaftsförderung, das in solchen Fällen Firmen und die entsprechenden Stellen zusammenbringt. Vielleicht gibt es auch in Ihrer Region eine ähnliche Einrichtung (vorbildlich ist z.B. die separate Zuständigkeit „Ausschilderung für Unternehmen“ in Paderborn).

Hinweis an Haltepunkten
Litfaßsäulen an der Hauptstraße und Plakate an Stationen öffentlicher Verkehrsmittel sind in vielen Fällen perfekt für praktische Vor-Ort-Hinweise. Machen Sie den Richtungspfeil deutlich und groß. Laufkundschaft ködert man gut mit (kurzen) Entfernungsangaben („50 Meter bis zu Beispielmeier“).

Um beim Beispiel Wiesbaden zu bleiben: Dort, wie auch in vielen anderen Städten, können Firmeneigner auch auf bestimmten städtischen Grundstücken, z.B. im Gewerbegebiet, ihre Schilder anbringen. Dabei gelten aber, wie meist überall, strikte Vorschriften bezüglich der Farbe und Größe. Neben dem Namen des Betriebs ist meist keine weitere Werbung möglich, schließlich soll Wildwuchs vermieden werden. Außerdem könnte ein allzu bunter Schilderwald die Autofahrer ablenken. Neben den Kosten für das Schild und die sachgerechte Anbringung kann eventuell auch ein Nutzungsentgelt fällig werden.

Ämterparcours einplanen

Mehr Freiheiten haben Sie auf Privatgrundstücken. So sollte es kein Problem sein, wenn Sie auf Ihrem eigenen Grund und Boden einen Hinweis auf Ihren Betrieb anbringen. Aber Vorsicht: Eventuell benötigen Sie auch hierfür eine offizielle Genehmigung. Je nach Stadt müssen Sie im Bauamt und/oder im Ordnungsamt bzw. einer anderen zuständigen Behörde vorstellig werden.

Eine Genehmigung brauchen Sie mancherorts auch, wenn Sie einen Anhänger mit Werbung gut sichtbar auf der Straße parken. Rechnen Sie also viel Zeit und Geduld mit ein, um die entsprechenden Stellen ausfindig zu machen.

Skepsis bei neuen Medien
Wer in Gedanken mit ambitionierten Digital-Signage-Projekten spielt, wird in der Praxis meist schärferen Restriktionen begegnen. Es gibt sie zwar, aber bei den meisten Kommunen gelten z.B. LED-Videowände als verkehrsgefährdend. Faustregel: Alles, was selbst leuchtet und/oder bewegt ist, wird (mindestens) doppelt so diffizil.

Kleiner Trost: Wenn Sie diesen Hürdenlauf erfolgreich beendet haben und Bescheid wissen, wer für was zuständig ist, eröffnet sich eine Reihe von pfiffigen Möglichkeiten, z.B. Schilder auf Privatgrundstücken, die Ihren Weg zäunen (die Erlaubnis des Grundstückeigners vorausgesetzt). Manchmal lässt sich auch eine Fassade mieten oder ein Schild auf dem Dach anbringen. So hat ein Wiesbadener McDonald’s-Restaurant auf einem Nachbargebäude der Konkurrenz Werbung nebst Anfahrtsbeschreibung angebracht.

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Wegbeschreibung optimieren

Auf der Webseite oder auch als Beilage zum Werbebrief: Eine Anfahrtsbeschreibung sollte nicht fehlen. Und zwar von allen vier Richtungen. Falls bestimmte Fahrzeuge wie Lkw mit einem bestimmten Ladegewicht oder einer gewissen Höhe einen Weg (z.B. wegen einer Brücke oder einer Unterführung) nicht nehmen dürfen, sollte das natürlich nicht verschwiegen werden.

Vorsicht ist angesagt, wenn Sie Ausschnitte aus Stadtplänen oder Landkarten benutzen. Denn die sind meist urheberrechtsgeschützt.

Kunden leiten lassen

Navigationsgeräte sind eine feine Sache. Wenn aber der Straßenverlauf sich verändert und die Software nicht auf den neuesten Stand gebracht wurde, leiten sie den Kunden in die Irre. Falls Sie von einer veränderten Straßenführung wissen, dann sollte das bei der Wegbeschreibung stehen. Im Internet wäre auch ein spezieller Menüpunkt „Navigationsgeräte“ möglich.

Wenn Routenplaner raten
Falls Sie die Wegbeschreibung in Ihren Internet-Auftritt integrieren, kann auch eine Kooperation mit interaktiven Routenplanern Sinn machen. Dann muss der Kunde einfach nur seinen Startort eingeben und kann sich seine individuelle Wegbeschreibung ausdrucken. Bitte testen Sie aber unbedingt selbst zuvor, ob die Software Ihre Adresse auch zuverlässig ansteuert.

Elektronische Fahrthilfen können auch trügerisch sein, wenn der Betrieb mitten auf dem Land an einer langen Straße ohne Nachbarschaft steht; schwierig sind auch größere Plätze. Dann berechnet das Gerät oft einen Durchschnittswert und schickt Ihre Kunden eventuell ans falsche Ende. Bei gastronomischen Adressen wie Hotels oder Restaurants ist jedoch selbst eine solche Lage in der Regel unproblematisch. Denn meist sind diese Ziele fix in der Navigationshilfe gelistet. Teilen Sie das aber Ihren Kunden mit, denn viele Mitmenschen wissen das nicht, vertrauen blind auf das Navigationsgerät und ärgern sich, wenn sie den Betrieb nicht finden. Im schlimmsten Fall fahren sie unverrichteter Dinge wieder fort.

Fazit: Ortsüblich und schlagfertig

Das Thema ist ein typischer Fall für KMU-Netzwerke. Das gilt ganz besonders für Gründer. An Stammtischen und bei informellen Treffen erfahren Sie am zuverlässigsten, wer in der Region der richtige Ansprechpartner ist und wie bisher die Genehmigungspraxis für nichtamtliche Hinweisschilder aussah.

Machen Sie sich in jedem Fall darauf gefasst, dass Sie ohne zu zögern auch persönlich Auskunft geben können, wenn Geschäfts- oder Kooperationspartner von der Autobahn aus anrufen.

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