Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Geschäften

Neue Leitlinien der EU-Kommission sollen Rechtsstreitigkeiten bei so genannten „Advance Pricing Agreements“ (APA) vermeiden. Bei diesen Verrechnungspreiszusagen handelt es sich um Absprachen zwischen Steuerverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten. Sie legen fest, ob und wo grenzüberschreitende Geschäftsvorgänge besteuert werden. Nach Auffassung der EU-Kommission sind APAs geeignet, die Rechtssicherheit der grenzüberschreitend agierenden Unternehmen zu erhöhen und steuerliche Belastungen abzubauen.