Innovationsförderung um 37 Prozent gestiegen

Die Innovationsförderung für den Mittelstand blickt nach Auffassung des Bundeswirtschaftsministeriums auf zwei Rekordjahre zurück. Seit 2005 seien die Förderangebote für den innovativen Mittelstand von 415 Millionen Euro auf 570 Millionen Euro und damit um 37% gesteigert worden, rechnete der Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, Hartmut Schauerte, auf dem „14. Innovationstag Mittelstand“ des Bundeswirtschaftsministeriums vor.

Forderungen bis 2000 Euro EU-weit leichter durchsetzbar

Laut Bundesjustizministerium (BJM) können grenzüberschreitende Forderungen bis 2000 Euro in der EU künftig leichter durchgesetzt werden. Ein Vorschlag für eine entsprechende Verordnung (sog. Small-Claims-Verordnung) wurde am Mittwoch beschlossen. Diese neue Regelung kommt dem Mittelstand vor allem bei Endkundengeschäften mit privaten Kunden im europäischen Ausland entgegen. Solche Forderungen im Ausland einzuklagen rechnete sich bisher kaum.