Keine Urheberrechtsvergütung für Drucker

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. Dezember 2007 entschieden, dass für Drucker keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist. Geklagt hatte die Verwertungsgesellschaft Wort, die für Autoren von Schriftwerken und Verleger Vergütungen für Kopien von Werkstücken einsammelt. Prozessgegner und Beklagter war der Druckerhersteller Hewlett-Packard. Der Prozess hatte bereits zwei Instanzen durchlaufen. Nun schafft das …