Basiszinssatz ab 1. Januar 2008 bei 3,32 Prozent

Die Deutsche Bundesbank berechnet nach gesetzlichen Vorgaben zweimal jährlich (zum 1. Januar und 1. Juli) den sogenannten Basiszinssatz unter Bezugnahme auf Zinsentscheidungen der Europäischen Zentralbank. Der Basiszinssatz dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen. Ab 1. Januar 2008 gilt ein neuer „Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs“ von 3,32 % (zuvor 3,19 %).

Wirtschaft bekennt sich zur Forschung in Deutschland

Die überwiegende Mehrzahl der deutschen Unternehmen erwägt keine Verlagerung ihrer Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (FuE) ins Ausland. 63% der Unternehmen halten dem Forschungsstandort Deutschland die Treue. Das ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft. Nur 5% der 1000 befragten Unternehmen wollen Forschungsaufträge und Labore verstärkt ins Ausland verlagern.