Unechte Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags

Offiziell soll ein Drittel der Mehrwertsteuererhöhung für die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung verwendet werden. Das aber ist eine Milchmädchenrechnung, wie eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) zeigt, denn gleichzeitig werden die steuerfinanzierten Zuschüsse für die Renten- und Krankenversicherung in nahezu gleicher Höhe gekürzt. Damit verteilen sich die …