Voraussetzungen für Umweltprämie geändert

Am Freitag vergangener Woche hat der Deutsche Bundesrat der Umweltprämie zugestimmt. Mit seiner Zustimmung stehen jetzt auch die für die Prämie vorgesehenen Finanzmittel von 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Ab dem Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger (wahrscheinlich ab dem 2. März 2009) können die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereits eingegangenen Anträge bearbeitet werden. Allerdings wurde in letzter Minute noch eine Änderung der Voraussetzungen (wir berichteten bereits über diese) beschlossen.

Die Änderung betrifft den Nachweis, dass das alte Auto auch wirklich auf den Antragsteller zugelassen war. Dem Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages waren nämlich Bedenken gekommen, ob die ursprünglich verlangte Kopie der  Zulassungspapiere des zu verschrottenden Fahrzeugs ausreichend gegen Missbrauch schütze.

Die Regierung nahm die Bedenken ernst und änderte die Voraussetzungen dahingehend, dass nunmehr das entwertete Original der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) vorzulegen ist.

Damit das Antragsverfahren in der vom Bundestag beschlossenen Form durchgeführt werden kann, ist sowohl eine Anpassung der Fahrzeugzulassungsverordnung als auch der Altfahrzeugverordnung notwendig. Die entsprechenden Änderungen sind zwar auf dem Weg gebracht, für die Übergangsphase bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten der Richtlinie am 2. März 2009 wird aber die Kopie des Fahrzeugbriefs aus Vertrauensschutzgründen wie bisher akzeptiert.

(BMWi/ml)

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