Hersteller von Verpackungen: Am 1. Mai läuft Frist für Vollständigkeitserklärung ab

In einem Monat, am 1. Mai 2010 endet für Hersteller von Ver­packun­gen die gesetzliche Frist zur Hinterlegung der Voll­stän­dig­keits­er­klärung (VE) für das Berichtsjahr 2009. Wer diese Frist versäumt, muss mit hohen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro rechnen, warnt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK). DIHK-Umweltexperte Armin Rockholz weist außerdem darauf hin, dass heuer mit der Kulanz der Behörden nicht mehr gerechnet werden könne.Am 2. Mai 2010 sei dann, so Rockholz, der Tag der Wahrheit. Denn dann wird im Register die Liste der Unternehmen veröffentlicht, die eine VE bei ihrer zuständigen IHK abgegeben haben.

Rund 4500 deutsche Betriebe, die Verpackungen in Verkehr bringen, sind nach der 5. VerpackV-Novelle vom April 2008 verpflichtet, eine VE im VE-Register im Internet zu hinterlegen (siehe unsere Meldung vom Februar 2008). Allerdings muss die VE vorher noch von einem Testierer mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur bestätigt werden.

Gegenüber der letzten Vollständigkeitserklärung hat es jedoch einige Änderungen gegeben. Neu sind vor allem die Angaben zu den Branchenlösungen auf Landesebene und zu den gewerblichen Verkaufsverpackungen.

Das Registrierungsportal wurde entsprechend aktualisiert. Beantwortet werden dort auch mehr als 100 der wichtigsten Fragen. Es gibt technische Handlungsanweisungen und eine Übersicht zur VE und zur Verpackungsverordnung in englischer Sprache. Für weitere Fragen stehen laut DIHK alle Industrie- und Handelskammern (IHK) zur Verfügung.

(DIHK/ml)