Public Hotspots: eco fordert Haftungssicherheit für WLAN-Betreiber

Wer mit Smartphone oder Tablet unterwegs ist, bleibt meist auf seine Mobil­funkanbindung verwiesen. Gratis-WLAN ist hierzulande die Ausnahme und auf wenige Instal­lationen wie am Münchener Marien­platz beschränkt. Der Verband der deutschen Internet­wirtschaft e.V. (eco) hat sich daher kürzlich mit einem Nachtrag zur Digitalen Agenda gemeldet: Deutschland brauche mehr frei zugängliche WLAN-Hotspots.

Momentan sind der eco-Erhebung zufolge von rund 1 Mio. öffentlicher Hotspots in Deutschland lediglich 15.000 offen und frei zugänglich. Im Vergleich zu anderen Industrieländern ist das erbärmlich wenig. „Wir lassen damit große Potenziale für mobile Kommunikation ungenutzt“, sagte Klaus Landefeld, eco Vorstand Infrastruktur und Netze, „das ist ähnlich absurd, wie wenn man vor dreißig Jahren 99 % der Telefonzellen abgeschlossen und damit für die Allgemeinheit unbenutzbar gemacht hätte.“

Haupthindernis sei das „weltweit nahezu einmalige deutsche Sonderkonstrukt“ der sogenannten Störerhaftung: Betreiber eines öffentlichen WLANs haften für die Rechtsverletzungen ihrer Kunden, weil sie den Internet-Zugang vermittelt haben. Lösen ließe sich die verzwickte Lage dem Verband zufolge durch die klare Feststellung, dass Betreiber von WLANs als Diensteanbieter im Sinne des TMG anzusehen sind und damit einer Haftungsprivilegierung unterliegen. Zur Erinnerung: Dank Dank § 8 Telemediengesetz (TMG) haftet weder die Telekom noch Vodafone oder ein anderer Provider z.B. für illegale Downloads seiner Kunden.

Der WLAN-Vorstoß kommt gerade zur rechten Zeit. Denn soeben schickt sich Gigabit-WLAN nach dem neuen Standard IEEE 802.11ac an, die bisher dominierende Infrastruktur nach IEEE 802.11abgn abzulösen. In der Praxis heißt das: ein dreimal schnelleres Funknetz. 11ac-WLAN-Router für Selbstständige, kleine Unternehmen und Home Offices gibt es schon seit einiger Zeit, seit Kurzem ziehen nun auch die 11ac Enterprise Access Points nach. Nicht nur für den gesamten Tourismus, für viele Gaststätten und Hotels, die jetzt ihr Funknetz einrichten oder erneuern, wäre eine Verbesserung der Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber höchst wünschenswert.

Die eco-Studie „Verbreitung und Nutzbarkeit von WLAN, WLAN-Zugangspunkten sowie öffentlicher Hotspots in Deutschland“ (Reihe eco Microresearch) sowie das zugehörige Factsheet und das Hintergrundpapier gibt es auf der Webpräsenz des Verbands als PDFs zum Herunterladen. (Quelle: eco/red)