Irreführend: Das OLG Köln rügt Amazons Prime-Bestellknopf

Amazon darf den Button „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ nicht mehr verwenden. Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, diese Beschriftung – mit der Kunden zum Abschluss einer Prime-Mitgliedschaft bewegt werden sollen – sei irreführend. Der Kunde werde mit der Schaltfläche nicht hinreichend darauf hingewiesen, dass er damit ein letztlich zahlungspflichtiges Angebot annehme.

Der Text könne zudem so verstanden werden, dass der Gratistest der Prime-Mitgliedschaft nur noch jetzt, aber nicht mehr zu einem späteren Zeitpunkt, möglich sei. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Von der grundsätzlichen Bedeutung abgesehen, hat das Urteil derzeit keine praktischen Auswirkungen: Amazon verwendet die beanstandete Beschriftung bereits seit einiger Zeit nicht mehr. (Quelle: VBZV/db)