Vorsicht Falle!: Die bisherige Abgeltungsklausel im Aufhebungsvertrag ist unwirksam 2. Mai 202316. Januar 2012 von Sabine Wagner Wenn Sie mit einem Ihrer Mitarbeiter einen Altersteilzeitvertrag abschließen, ist es üblich, dass Sie zum einen eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes vereinbaren und zum anderen einvernehmlich pauschal festlegen, dass darüber hinausgehende Abfindungs- und Ausgleichsansprüche nicht bestehen. Durch die neueste Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 21. Juni 2011, 9 AZR 203/10) ist es allerdings ratsam, die Ausgleichsklausel …