Schuss ins Knie: Blindlings abmahnen tut dem Geschäft weh

Einer aktuellen eBay-Umfrage zufolge stehen für 43 % der Online-Händler effektivere Maßnahmen gegen missbräuchliche Abmahnungen an oberster Stelle. Kein Wunder – schließlich wird wieder abgemahnt, dass es nur so kracht: bei Störerhaftung sowieso, bei fehlerhaften Auskünften an Verbraucher (EuGH, Az. C-388/13) und natürlich bei Verstößen gegen das Urheberrecht, sogar beim Bilder-Sharing auf Facebook. Oft genug aber …

Urheberrecht: Pressebild kostet bei Abdruck 745,40 Euro

Bilder und Bildrechte sind zurzeit wieder ein heißes Thema im Web: Abgemahnt wird neuerdings für Fotos, die Nutzer per Facebook-Share-Button ins Social Web übernehmen (wobei das Vorschaubild ohne User-Einfluss automatisch erscheint, wenn man einen illustrierten Beitrag teilt). Abgemahnt wird aber z.B. auch für Bilder, die einer Pressemitteilung zur Veröffentlichung beliegen.

Filesharing am Arbeitsplatz: Riskantes Privatsurfen rechtfertigt die Kündigung

Das Urteil des Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein vom 6. Mai 2014 (Az. 1 Sa 421/13) erstaunt nicht: Ein Arbeitnehmer, der das Internet privat während der Arbeit so intensiv nutzt, dass sich die Datenverarbeitungsprozesse im Unternehmen seines Arbeitgebers massiv verlangsamen, verletzt auf gravierende Weise seine Arbeitspflichten und kann auch keinen Schutz vor einer ordentlichen Kündigung aufgrund seiner 21-jährigen Betriebszugehörigkeit erwarten.