Steuerurteil: Freiberufler können Fahrtkosten voll absetzen 4. Januar 202223. Februar 2015 von Rudolph Schuster Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem am vergangenen Mittwoch veröffentlichten Urteil (Az: III R 19/13) erklärt, dass Freiberufler beim Arbeiten an wechselnden Orten die kompletten Fahrtkosten steuerlich absetzen können. Damit werden Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbständigen entsprechend der Reisekostenreform 2014 als Betriebsausgaben mit den entsprechenden Werbungskosten bei Arbeitnehmern gleichgestellt.