Steuerurteil: Freiberufler können Fahrtkosten voll absetzen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem am vergangenen Mittwoch veröffentlichten Urteil (Az: III R 19/13) erklärt, dass Freiberufler beim Arbeiten an wechselnden Orten die kompletten Fahrtkosten steuerlich absetzen können. Damit werden Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbständigen entsprechend der Reisekostenreform 2014 als Betriebsausgaben mit den entsprechenden Werbungskosten bei Arbeitnehmern gleichgestellt.

Linux Foundation: Linux legt bei Großunternehmen deutlich zu

Gemäß einer Studie der Linux Foundation und der Marktforschungsfirma Yeoman Techology Group nimmt der Einsatz von Linux bei Großunternehmen weiterhin zu. So haben 87 % der befragten Firmen im Jahr 2014 Linux-Server aufgebaut. Besonders beliebt ist das offene Betriebssystem für Cloud-Anwendungen: 75 % nutzen Linux als Cloud-Plattform, 23 % bauen auf Windows und 2 % verwenden Unix.

Einkommensteuerrecht: Kreditkartenunterschrift gilt als Zahlungsbeleg

Bei Kleingewerbetreibenden und Selbstständigen gilt bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung bekanntich das Zufluss- bzw. Abflussprinzip. Das bedeutet, dass Betriebsausgaben oder Werbungskosten erst bei Zahlung abzugsfähig sind. Das Datum der Rechnungsstellung ist unbeachtlich. Der genaue Zeitpunkt der Abzugsfähigkeit kann dennoch abweichen, namentlich bei Kreditkartenzahlungen.