Offenlegung des Jahresabschlusses: Die Publizitätspflicht gilt auch bei Betriebsprüfungen 17. Februar 20144. Oktober 2012 von Redaktion MittelstandsWiki Mit dem heranrückenden Jahresende werden die Jahresabschlüsse von GmbH, AG und GmbH & Co. KG wieder aktuell. Bis 31. Dezember 2012 müssen die Abschlüsse 2011 dem Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers (Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH in Köln) übermittelt sein – und zwar ohne Rücksicht auf eventuell laufende Prüfungen.