Bearbeitungsgebühr im Darlehensvertrag: Post an die Schlichtungsstelle hemmt die Verjährung 27. März 201523. Dezember 2014 von Sabine Wagner Wer als Verbraucher aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 2014 die Bearbeitungsgebühr aus einem Darlehensvertrag bei seiner zuständigen Bank schriftlich unter Fristsetzung eingefordert und noch keine Zahlung, aber auch noch keine Antwort erhalten hat, muss jetzt rasch aktiv werden. Es besteht dringender Handlungsbedarf, damit die Forderung nicht am 31. Dezember 2014 verjährt.