Unerwünschte Werbung: Der BGH verbietet Spam auch im E-Mail-Abspann

Auch in automatisch verschickten Antwort-E-Mails ist Werbung verboten, wenn der Empfänger solche Werbung ausdrücklich nicht wünscht. Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch entschieden. Geklagt hatte der Kunde einer Versicherung, der auf eine an deren Kundendienst gerichtete Anfrage eine automatische Antwort erhalten hatte, in der im Nachspann für Serviceleistungen dieser Versicherung geworben wurde.

Erinnerungsfotos: Instagram verschickt Highlights per E-Mail

Twitter hat es vorgemacht, Instagram zieht nach: Am vergangenen Sonntag haben Nutzer des Foto-Netzwerkes zum ersten Mal eine E-Mail-Benachrichtigung mit dem Betreff „Highlights from…“ erhalten. Die E-Mail enthielt einige häufig angesehene Beiträge anderer Nutzer, auf deren Follower-Liste man eingetragen ist. Wahrscheinlich dient die Aktion als Kundenbindungsinstrument. Anwender, die die Instagram-App länger nicht mehr benutzt haben, …