Open Source: Frankreich soll den Code seiner Einkommensteuersoftware offenlegen

Unter dem Titel „La République numérique“ („Die digitale Republik“) hat Frankreich am 18. Juni seine digitale Strategie veröffentlicht, die unter anderem eine Förderung von freier Software vorsieht. Nun will die französische Staatssekretärin Axelle Lemaire, im Finanzministerium zuständig für IT-Fragen, Ernst machen: Sie will erreichen, dass sämtliche Behörden den Code der von ihnen genutzten Programme veröffentlichen.

Elektronische Steuererklärung: ELSTER zieht eine erfolgreiche Zwischenbilanz

Die digitale Steuererklärung (ELSTER) wird erfolgreich angenommen: Bereits mehr als die Hälfte aller Steuererklärungen geht bundesweit online bei den Finanzämtern ein. Das ambitionierte E-Government-Projekt ELSTER startete bereits 1999 – damals mit 27.000 online abgegebenen Steuererklärungen. Heute werden bundesweit über 50 % der Steuererklärungen online eingereicht.

Einkommensteuerrecht: Krankheitskosten gehören in die Steuererklärung

Sofern Krankheitskosten nicht durch die Krankenkasse oder eine private Zusatzversicherung erstattungsfähig sind, sind diese als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Im Moment werden diese Aufwendungen allerdings um eine „zumutbare Belastung“ in Höhe von 1–7 % der Einkünfte gekürzt. Die genaue Höhe des Prozentsatzes hängt von der Höhe der Einkünfte, vom Familienstand und von der Anzahl der Kinder ab.

Deutscher Anwaltspiegel: Sonderausgabe widmet sich neuen Entwicklungen im Steuerrecht für Unternehmen

Das Steuerrecht für Unternehmen und Unternehmer ist höchst kompliziert und ändert sich laufend, so dass sich selbst Steuerberater und Wirtschaftsan­wälte schwer tun, ständig den Überblick zu behalten. Dabei können Unternehmen, anders als Privatleute, einmal getroffene Entscheidungen bei veränderten steuerlichen Rahmenbedingungen nicht einfach von heute auf morgen korrigieren. Die internationale Wirtschaftskanzlei SJ Berwin legt deshalb eine …

Einkommensteuer: Auch die Finanzämter blicken kaum noch durch

Das Einkommensteuerrecht ändert sich durchschnittlich zehnmal pro Jahr. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesrechnungshof in einem aktuellen Bericht. In einer früheren Untersuchung wurden „nur“ 7,5 Änderungen festgestellt. Die Arbeit der Veranlagungsstellen und der Vollzug der Steuergesetze habe sich durch „ein kompliziertes und sich rasch wandelndes Steuerrecht“ wesentlich erschwert.