Hessisches Finanzgericht: E-Mail-Einspruch ohne Signatur ist unwirksam 12. Oktober 202124. September 2014 von Friederike Floth Das hessische Finanzgericht hat mit einem aktuellen Urteil einen Präzedenzfall geschaffen: Ein Einspruch per E-Mail zu einem Kindergeldbescheid wurde für unwirksam erklärt, da er nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen war. Der Bescheid einer Behörde, so die Richter, lasse sich mit einer einfachen E-Mail nicht wirksam anfechten.