Elektronischer Zahlungsverkehr: Behörden müssen auf SEPA-Lastschriften umstellen 28. Mai 20143. Juni 2013 von Friederike Floth Auch Behörden betrifft die Umstellung auf den neuen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum (SEPA). Vom 1. Februar 2014 an lassen sich Lastschriftverfahren nur noch durchführen, wenn die begünstigten Betriebe schriftliche Einzugsermächtigungen nach SEPA-Standard vorliegen haben.