Unternehmensbeiträge zur Zukunftssicherung: 2014 gibt es keine Freigrenze für Sachbezüge mehr 4. Januar 202211. Februar 2014 von Redaktion MittelstandsWiki Seit diesem Jahr können Unternehmen nicht mehr die 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge anwenden. Die monatlichen Entgeltabrechnungen ab 2014 sind entsprechend umzustellen. Davon betroffen davon sind der laufende Arbeitslohn sowie alle sonstigen Bezüge, die nach dem 31. Dezember 2013 dem Arbeitnehmer zufließen.