Wechsel in Teilzeit: Der Urlaubsanspruch zählt nach Wochenarbeitstagen 28. April 202131. März 2015 von Sabine Wagner Einem Mitarbeiter, der im Laufe des Kalenderjahres von Vollzeit in Teilzeit wechselt, darf der Urlaub nur anteilig eingekürzt werden, also nur für den Zeitraum ab der Verringerung der Wochenarbeitszeit. Das hat das Bundesarbeitsgericht im Einklang mit der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs entschieden.