Filesharing am Arbeitsplatz: Riskantes Privatsurfen rechtfertigt die Kündigung

Das Urteil des Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein vom 6. Mai 2014 (Az. 1 Sa 421/13) erstaunt nicht: Ein Arbeitnehmer, der das Internet privat während der Arbeit so intensiv nutzt, dass sich die Datenverarbeitungsprozesse im Unternehmen seines Arbeitgebers massiv verlangsamen, verletzt auf gravierende Weise seine Arbeitspflichten und kann auch keinen Schutz vor einer ordentlichen Kündigung aufgrund seiner 21-jährigen Betriebszugehörigkeit erwarten.

Informationsaustausch: Vertrauliche Daten gehen durch unsichere Kanäle

Eine im Auftrag von IntraLinks durchgeführte Befragung unter mehr als 1000 IT-Entscheidungs­trägern in sieben Ländern hat ergeben, dass 68 % zumeist E-Mails zum Versenden großer Dateien und vertrau­licher Daten ver­wenden – und das, obwohl sich der Um­frage auch ent­nehmen lässt, dass sich die Be­fragten der Sicherheits- und Compliance-Probleme bei der Verwendung von E-Mails, FTP-Sites und anderen, …