BOS Governikus und Govello: Online Services setzen die EU-Dienstleistungsrichtlinie um 27. März 20159. November 2009 von Gerald Strömer Die Kommunikation zwischen Dienstleistungserbringern und Einheitlichen Ansprechpartnern darf – wenn sie, wie in der EU-Dienstleistungsrichtlinie festgelegt, vollständig elektronisch und aus der Ferne erfolgt – nur unter Einsatz qualifizierter elektronischer Signaturen abgewickelt werden. Nur so kann dem in der Papierwelt üblichen Schriftformerfordernis bei der elektronischen Kommunikation entsprochen werden. Dies wurde jetzt in einem Gutachten der Universität …