Informationelle Selbstbestimmung: ISPRAT-Studie fixiert IT-Grundrechte in der Cloud 2. November 202211. Juni 2013 von Friederike Floth Das IT-Grundrecht gilt auch für Cloud-Computing-Angebote. Und für die Wahrung der informationellen Selbstbestimmung der Bürger ist bei derartigen Modellen u.a. auch der Staat zuständig. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle ISPRAT-Studie, durchgeführt vom Kieler Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften und vom Berliner Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS.