Kurzarbeit in der Corona-Krise: Arbeitsausfall unbedingt bis zum Monatsende anzeigen

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Unternehmer, die von der Corona-Krise betroffen sind, erhalten Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld (KUG). Vorerst wichtigster Stichtag für Arbeitgeber ist dabei der 31. März 2020. Bis zu diesem Termin muss der zuständigen Arbeitsagentur die „Anzeige über Arbeitsausfall“ vorliegen. Nur dann können Unternehmen rückwirkend zum 1. März 2020 Kurzarbeitergeld beantragen.

Podcast: Arbeits­ministerium und Arbeit­geber gehen die Digitalisierung an

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Partizipation beschleunigt, Kon­fronta­tion bremst. Das ist der gemein­same Nenner von BDA und BMAS, wenn sie nach dem Stand der Digi­tali­sie­rung im eigenen Haus befragt werden. Steffen Kampeter (CDU), Haupt­geschäfts­führer der Bundes­vereinigung der Deutschen Arbeit­geber­verbände (BDA) und Björn Böhning (SPD), Staats­sekretär im Bundes­ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), geben im Podcast-Interview Auskunft.

Zeit­erfassung: Die digitale Stech­uhr arbeitet mit RFID-Schlüssel­anhängern

Viele Unter­nehmen, die flexible Arbeits­zeiten einge­führt haben oder ihren Doku­mentations­pflichten zum Mindest­lohn nach­kommen müssen, schlagen sich mit der Zeit­erfassung herum, die nun ebenso flexibel sein müsste. Für solche Fälle hat das Elektronik­versand­haus ELV die Lösung TimeMaster auf den Markt gebracht, die mit RFID-Schlüssel­anhängern arbeitet: Der Trans­ponder bucht den Mit­arbeiter per Radio Frequency Identi­fication am Erfas­sungs­terminal …