Unerwünschte Werbung: Der BGH verbietet Spam auch im E-Mail-Abspann

Auch in automatisch verschickten Antwort-E-Mails ist Werbung verboten, wenn der Empfänger solche Werbung ausdrücklich nicht wünscht. Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch entschieden. Geklagt hatte der Kunde einer Versicherung, der auf eine an deren Kundendienst gerichtete Anfrage eine automatische Antwort erhalten hatte, in der im Nachspann für Serviceleistungen dieser Versicherung geworben wurde.