Klarnamenpflicht: Facebook muss vorläufig keine Pseudonyme dulden

Facebook hat sich erfolgreich gegen die Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar gewehrt, Benutzerkonten unter einem Pseudonym zuzulassen. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat dem Eilantrag der Facebook Ireland Limited stattgegeben (Az. 15 E 4482/15): Zwar schreibe das deutsche Recht Dienstanbietern vor, die Nutzung von Telemedien anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen.

Alternative Streitbeilegung: Online-Händler müssen die ODR-Plattform verlinken

Am 9. Januar 2016 ist die ODR-Verordnung (Online Dispute Resolution) Nr. 524/2013 in Kraft getreten. Diese Online-Streitbeilegungsverordnung hat wichtige Folgen für Online-Händler: Sie müssen auf ihren Seiten künftig einen Link auf die entsprechende EU-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ setzen. Die Stelle ist zwar erst für den 15. Februar funktionsfähig versprochen, aber die Verlinkung ist bereits jetzt Pflicht. Wer es versäumt, …

Urteil: Der BGH klärt die Haftung für verlinkte Inhalte

Wer auf Internet-Angebote Dritter verlinkt, haftet nicht uneingeschränkt für rechtswidrige Inhalte auf den verlinkten Seiten. Das hat der Bundesgerichtshof nun in seiner Urteilsbegründung zu einem Urteil vom 18. Juni 2015 klargestellt (Az. I ZR 74/14). Die Richter bestätigten zwar, ein Seitenbetreiber sei verpflichtet, die zu verlinkenden Inhalte zu prüfen. Haftbar gemacht werden könne er aber nur, wenn es ihm …

Internet-Recht: Anwältin fordert ausgedehntes Recht auf Vergessen

Eine Rechtsanwältin aus Norddeutschland zieht gegen die Suchmaschine MetaGer vor Gericht. Sie will durchsetzen, dass die Suchmaschine nicht nur Links auf Websites löscht, auf denen ihr Name genannt wird, sondern auch Links auf solche Seiten, auf denen ein ähnlicher Name genannt wird. Die Anwältin begründet diesen Anspruch mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Mai …

Künstliche Verknappung: Die Wettbewerbszentrale klagt gegen Zalando

Eine Unterlassungsklage gegen Online-Händler Zalando hat die Wettbewerbszentrale beim Landgericht Berlin eingereicht. Die Wettbewerbshüter werfen dem Unternehmen irreführende Werbung vor. Nach Angaben der Wettbewerbszentrale hat Zalando auf seiner Internet-Präsenz mit Hinweisen wie „3 Artikel verfügbar“ einen subtilen Druck auf Kaufinteressenten ausgeübt, sich mit der Bestellung zu beeilen.