BGH-Urteil: Online-Partnervermittlungen dürfen keine Offline-Kündigung verlangen 7. Juni 20219. August 2016 von Dirk Bongardt Wer ein rein digitales Angebot zur Partnervermittlung genutzt hat, muss seinen Vertrag mit diesem Unternehmen auch auf digitalem Wege kündigen dürfen. Das hat der Bundesgerichtshof im Juli entschieden und jetzt schriftlich begründet. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen eine Online-Partnervermittlung, die zur Beendigung von Verträgen eigenhändig unterschriebene, schriftliche Kündigungen von ihren Kunden verlangt hatte.