Erfolgshonorare für Anwälte sind künftig in Einzelfällen zulässig 14. August 201520. Dezember 2007 von Michael J.M. Lang Die Bundesregierung hat gestern einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren beschlossen. Danach kann ein Rechtsanwalt mit seinem Mandanten künftig dann eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbaren, wenn der Mandant ohne diese Möglichkeit davon absehen würde, den Rechtsweg zu beschreiten. Die Neuregelung folgt einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2006 (1 BvR 2576/04).