Klarnamenpflicht: Facebook muss vorläufig keine Pseudonyme dulden 26. Mai 20214. März 2016 von Dirk Bongardt Facebook hat sich erfolgreich gegen die Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar gewehrt, Benutzerkonten unter einem Pseudonym zuzulassen. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat dem Eilantrag der Facebook Ireland Limited stattgegeben (Az. 15 E 4482/15): Zwar schreibe das deutsche Recht Dienstanbietern vor, die Nutzung von Telemedien anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen.