Anwalt teurer als Auftragskiller: Beleidigung auf Facebook ist rechtswidrig

„Rechnung vom Anwalt bekommen. 3.500 Euro für so ne blöde Scheidung. Frage mich, ob ein Auftragskiller nicht preiswerter wäre …“ und „eigentlich ist es auch unbezahlbar, den Herrn los zu sein.“ Dieses Posting einer frisch geschiedenen Frau auf Facebook kostet richtig Geld. Denn der Ex-Mann fühlte sich beleidigt und klagte auf Unterlassung. Die Rechtsanwaltskosten sollte die Frau …

Erfolgshonorare für Anwälte sind künftig in Einzelfällen zulässig

Die Bundesregierung hat gestern einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren beschlossen. Danach kann ein Rechtsanwalt mit seinem Mandanten künftig dann eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbaren, wenn der Mandant ohne diese Möglichkeit davon absehen würde, den Rechtsweg zu beschreiten. Die Neuregelung folgt einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2006 (1 BvR 2576/04).