Anwalt teurer als Auftragskiller: Beleidigung auf Facebook ist rechtswidrig

„Rechnung vom Anwalt bekommen. 3.500 Euro für so ne blöde Scheidung. Frage mich, ob ein Auftragskiller nicht preiswerter wäre …“ und „eigentlich ist es auch unbezahlbar, den Herrn los zu sein.“ Dieses Posting einer frisch geschiedenen Frau auf Facebook kostet richtig Geld. Denn der Ex-Mann fühlte sich beleidigt und klagte auf Unterlassung. Die Rechtsanwaltskosten sollte die Frau …

Rufschädigung im Internet: Blogger müssen Anschuldigungen belegen

Opfer von Online-Attacken haben einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge einen Löschungsanspruch, den sie bei dem für sie zuständigen Gericht auch gegen ausländische Provider geltend machen können. Der BGH verhandelte den Fall eines Mannes, der in einem Mallorca-Blog bei voller Namensnennung beschuldigt worden war, mit seiner Firmenkreditkarte Sexklub­rechnungen bezahlt zu haben.